Rentenstreit im DRK: Gericht weist Klage des Mitarbeiters ab!

Das Arbeitsgericht Oldenburg wies die Rentenklage eines DRK-Mitarbeiters ab – Konsequenzen für 80 weitere Beschäftigte.

Das Arbeitsgericht Oldenburg wies die Rentenklage eines DRK-Mitarbeiters ab – Konsequenzen für 80 weitere Beschäftigte.
Das Arbeitsgericht Oldenburg wies die Rentenklage eines DRK-Mitarbeiters ab – Konsequenzen für 80 weitere Beschäftigte.

Rentenstreit im DRK: Gericht weist Klage des Mitarbeiters ab!

Im Arbeitsrecht scheint es im Moment drunter und drüber zu gehen, da vor allem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit mehreren Klagen konfrontiert ist. Aktuell hat das Arbeitsgericht Oldenburg eine Klage eines Mitarbeiters der DRK-Trägergesellschaft abgewiesen, der Schadensersatz forderte, weil er der Meinung war, die DRK-Trägergesellschaft müsse ihn bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) anzumelden. Diese Anmeldung für eine Betriebsrente sei jedoch nicht erfolgt, wie Weser Kurier berichtet.

Der Kläger, der seit Anfang 2017 in leitender Position bei der DRK-Trägergesellschaft arbeitet, hatte rechtliche Unterstützung in Form eines Schreibens einer Wirtschaftskanzlei, das besagte, dass der DRK-Kreisverband Oldenburg-Land in die VBL einbezogen sei. Dies wurde jedoch vom DRK-Kreisverband vehement bestritten, da es aus ihrer Sicht keine rechtliche Grundlage für eine Versicherung bei der VBL gegeben habe.

Finanzielle Sorgen und mögliche Konsequenzen

Im Kontext dieser Klage hat das DRK in der Vergangenheit bereits finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Ein Mitarbeiter des DRK-Seniorenzentrums Harpstedt hatte ebenfalls auf ausstehende Rentenzahlungen geklagt, was, wenn dem Kläger Recht gegeben worden wäre, eine Summe in Millionenhöhe für die Rückzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen hätte beinhalten können. Die Entscheidung fiel zugunsten des DRK-Kreisverbandes, wie Kreiszeitung ausführlich berichtet. Die Klage konnte somit nicht erfolgreich sein, da die gemeinnützige Trägergesellschaft nicht Mitglied der Zusatzkasse sei.

Insbesondere könnte eine Niederlage im aktuellen Fall dramatische finanzielle Folgen für den DRK-Kreisverband in Hude zur Folge haben. Bereits 2019 war dieser durch ein Darlehen von sechs anderen DRK-Kreisverbänden in Höhe von 250.000 Euro vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt worden. Dies wirft die Frage auf, wie nachhaltig die Finanzlage des DRK tatsächlich ist und ob weitere Klagen von Mitarbeitern, die möglicherweise Ansprüche auf eine Betriebsrente anmelden könnten, in der Zukunft drohen. Im Erfolgsfall der Klage eines anderen Mitarbeiters könnten finanzielle Forderungen von weiteren 80 Beschäftigten folgen.

Hintergründe und Herausforderungen

Das DRK steht nicht nur lokal in Oldenburg unter Druck. Auch in Plön gab es in der letzten Zeit in Bezug auf die Mitarbeiterrechte einige aufsehenerregende Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen vorläufiger Insolvenzverfahren wurden dort mehrere Kündigungen ausgesprochen, was zur Einleitung von Kündigungsschutzklagen führte. Im Kanzlei SHB berichte man von insgesamt 45 durchgeführten Verfahren, die allesamt zugunsten der Mitarbeiter entschieden wurden. Dies verdeutlicht, dass das DRK in verschiedenen Regionen nicht nur mit finanziellen, sondern auch mit rechtlichen Herausforderungen zu kämpfen hat.

Die aktuelle Situation dürfte sowohl für die Mitarbeiter des DRK als auch für die Leitung der Einrichtungen eine Zitterpartie darstellen. Während die Arbeitsgerichte zugunsten der Beschäftigten entscheiden, bleibt die Unsicherheit über die Entwicklungen im DRK und dessen Zukunftsperspektiven hoch. Ein Ausblick auf eine mögliche Einigung oder auf neue rechtliche Auseinandersetzungen ist kaum abzuschätzen – eines scheint jedoch klar: Da liegt was an und das DRK muss möglicherweise stark um seine finanzielle Gesundheit kämpfen.