Tierschutz-Skandal: Gericht verurteilt Aktivisten nach Schlachthof-Eingriff!

Landgericht Oldenburg verurteilt Tierschützer für Hausfriedensbruch nach illegalen Videoaufnahmen im Schlachthof. Berufung angekündigt.

Landgericht Oldenburg verurteilt Tierschützer für Hausfriedensbruch nach illegalen Videoaufnahmen im Schlachthof. Berufung angekündigt.
Landgericht Oldenburg verurteilt Tierschützer für Hausfriedensbruch nach illegalen Videoaufnahmen im Schlachthof. Berufung angekündigt.

Tierschutz-Skandal: Gericht verurteilt Aktivisten nach Schlachthof-Eingriff!

Im Herzen von Niedersachsen hat das Landgericht Oldenburg ein Urteil gefällt, das die Gemüter erhitzt. Die Tierschützer Anna Schubert und Hendrik Haßel wurden wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem sie im Mai 2024 heimlich Videos im Schlachthof Lohne gedreht hatten. Die Aufnahmen, die die Kontroversen um die CO2-Betäubung von Schweinen dokumentieren, werden als entscheidend für die öffentliche Meinungsbildung angesehen – dennoch wurde ihnen das Verbreiten dieses Materials nun untersagt. Wie NDR berichtet, ist Schubert nicht nur zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, sondern trägt auch die Anwaltskosten. Haßel hingegen wurde lediglich wegen des Hausfriedensbruchs verurteilt, das Verbreiten der Videos konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Die beiden Aktivisten kündigten an, Berufung einzulegen und sehen sich dabei in ihrer Meinungsfreiheit beschnitten. “Animal Rights Watch” äußerte sich kritisch zu dem Urteil, das als Rückschlag für die Dokumentation von Missständen in der Tierhaltung gewertet wird. Der Schlachthofbetreiber, die Brand Qualitätsfleisch GmbH, hatte zuvor einen Schadensersatz in Höhe von 98.000 Euro gefordert. Schubert sowie Haßel wurden beim unbefugten Betreten des Geländes von der Polizei ertappt, als sie versuchten, Kameras zu entfernen, die zur Dokumentation der dortigen Betäubungsmethode eingesetzt wurden.

Die strittige Betäubungsmethode

Die CO2-Betäubung ist in der Branche umstritten, jedoch gesetzlich erlaubt. Rund 80% der in Deutschland geschlachteten Schweine erfahren diese Form der Betäubung. Tierschützer kritisieren, dass diese Methode oft nicht reibungslos abläuft und die Tiere in panische Zustände versetzt. So berichten Aktivisten, dass die Aufnahmen zeigen, wie die Tiere schreien und versuchen, sich aus den Käfig-Gondeln zu befreien. Der Schlachthof jedoch betont, alle Vorgaben einzuhalten und trägt ein Tierwohl-Label. Laut taz behauptet der Geschäftsführer Nikolaus Brand, das Urteil sei eine klare Absage an das “Geschäftsmodell der selbsternannten Tierrechtler”.

Das Gericht stellte fest, dass, obwohl die Aufnahmen wichtig zur Meinungsbildung sind, die Aktivisten beim Betreten des Schlachthofes nicht das Notwendige und Rechte befolgt haben. Auch wenn Medien wie NDR und ARD die Aufnahmen verwendet haben, gilt für die Tierschützer nun ein Verbreitungsverbot. Erfreulich bleibt für die Öffentlichkeit, dass Veröffentlichungen durch Presseinstitutionen von diesem Verbot ausgenommen sind, was bedeutet, dass das Thema weiterhin diskutiert werden kann.

Blick in die Zukunft

Der Streit zwischen den Tierschützern und dem Schlachthof ist damit jedoch noch nicht beendet. Sowohl die Aktivisten als auch der Schlachthof haben einen Monat Zeit, um dem Urteil zu widersprechen. Die Entscheidung über die Höhe des Schadenersatzes steht ebenfalls an, und der Streitwert von rund 140.000 Euro könnte den Beklagten in die Privatinsolvenz treiben. Gemeinschaftlich hielten die Aktivisten sogar eine Mahnwache vor dem Gericht ab, um auf die Wichtigkeit ihrer Aufnahmen hinzuweisen und die Bevölkerung zu mobilisieren.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Urteil nicht nur Auswirkungen auf die beiden Angeklagten hat, sondern auch weitreichende Folgen für die Diskussion um Tierschutz und die Art und Weise hat, wie Missstände in der Tierhaltung dokumentiert werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche neuen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.