Urteil für Tierschützer: Schlachthof in Lohne wehrt sich gegen Aufdeckung!

Am Landgericht Oldenburg wurden zwei Tierschützer wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem sie heimlich videografische Beweise im Schlachthof Lohne erlangt hatten. Die Entscheidung betrifft auch die umstrittene CO2-Betäubung von Schweinen.

Am Landgericht Oldenburg wurden zwei Tierschützer wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem sie heimlich videografische Beweise im Schlachthof Lohne erlangt hatten. Die Entscheidung betrifft auch die umstrittene CO2-Betäubung von Schweinen.
Am Landgericht Oldenburg wurden zwei Tierschützer wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, nachdem sie heimlich videografische Beweise im Schlachthof Lohne erlangt hatten. Die Entscheidung betrifft auch die umstrittene CO2-Betäubung von Schweinen.

Urteil für Tierschützer: Schlachthof in Lohne wehrt sich gegen Aufdeckung!

Ein hitziger Rechtsstreit nimmt seinen Lauf: Zwei Tierschützer, Anna Schubert und Hendrik Hassel, wurden am Landgericht Oldenburg wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Der Fall geht auf einen Vorfall im April 2024 zurück, als die beiden Aktivisten im Schlachthof Lohne heimlich Videomaterial drehten, um die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen anzuprangern. Doch die Entscheidung der Richter lässt die Wellen hochgehen. Nach Angaben von NDR müssen die Aktivisten nun nicht nur Anwaltskosten übernehmen, sondern auch einen zur Verbreitung des Materials erlassenen Unterlassungsbefehl beachten.

Die Aktivitäten von Schubert, die eine Kamera an einer CO₂-Betäubungsanlage anbrachte, machten auf die Kritik an dieser Praxis aufmerksam. Laut Süddeutscher Zeitung sind etwa 80 % der Schweine in Deutschland mit dieser Methode betäubt, doch die juristischen und ethischen Fragen rund um diesen Prozess sind längst nicht geklärt. Kritiker der CO₂-Betäubung sehen sie als Tierquälerei, während Befürworter sie als wirtschaftlich erforderlich betrachten.

Urteil sorgt für Empörung

Der Schlachthofbetreiber, Niko Brand, sah durch die Veröffentlichungen seiner Ansicht nach seinen Ruf geschädigt und forderte 98.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht entschied, dass Schubert für die Veröffentlichung des Materials verantwortlich ist. Der zweite Aktivist, Hassel, wurde zwar ebenfalls verurteilt, jedoch konnte man ihm die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachweisen. Interessanterweise äußerte Brand seine Zufriedenheit mit dem Urteil und bezeichnete die CO₂-Betäubung als tierschutzkonform – ein Begriff, der im Hinblick auf die schmerzlichen Folgen der Methode stark umstritten ist.

Die CO₂-Betäubung von Schweinen gilt laut DJGT als unangemessen, da sie nicht nur Schleimhäute reizt, sondern auch erhebliches Leiden bei den Tieren verursacht. In diesem Kontext bewertet auch Dr. Barbara Felde von der DJGT die Rechtslage und fordert durch umfassende Stellungnahmen Handlungsoptionen zur Beendigung dieser Praxis.

Berufung und Meinungsfreiheit

Die Aktivisten haben bereits Berufung angekündigt und sehen in diesem Urteil einen Angriff auf ihre Meinungsfreiheit. Ihr Anwalt, Benjamin Lück, kritisierte die Entscheidung scharf und verwies auf den Konflikt zwischen Tierschutzrecht und EU-Recht. Währenddessen plant die Staatsanwaltschaft, gegen die Aktivisten Ermittlungen wegen Beihilfe zum Hausfriedensbruch zu führen, wodurch das Thema weiter an Brisanz gewinnen dürfte. Zusammen mit ihrer Mahnwache vor dem Gericht fordern Tierschützer mehr Transparenz in den Schlachtprozessen und verteidigen das öffentliche Interesse an den Videoaufnahmen, die die oft skandalösen Bedingungen der CO₂-Betäubung zeigen.