Fahrer ohne Erlaubnis: Alkoholisierter Osnabrücker mit falschen Kennzeichen erwischt!

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Ein 40-jähriger Osnabrücker wurde unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis mit falschen Kennzeichen gestoppt.

Ein 40-jähriger Osnabrücker wurde unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis mit falschen Kennzeichen gestoppt.
Ein 40-jähriger Osnabrücker wurde unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis mit falschen Kennzeichen gestoppt.

Fahrer ohne Erlaubnis: Alkoholisierter Osnabrücker mit falschen Kennzeichen erwischt!

In der Nacht zu Freitag, dem 24. Oktober, wurde ein 40-jähriger Mann aus Osnabrück von der Polizei auf der Bremer Straße angehalten. Bei einer Routinekontrolle fielen den Beamten die alkoholisierten Verhältnisse auf. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss und hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis, da ihm diese wegen einer früheren Verkehrsstraftatentzogen worden war. Die Situation verschärfte sich weiter, als es festgestellt wurde, dass die Kennzeichen des Fahrzeugs, eines Seat, nicht zu dem Auto gehörten. Diese stammten vielmehr von einem entstempelten Fahrzeug der 38-jährigen Beifahrerin, die ebenfalls im Auto saß. Auf Grund dieser Auffälligkeiten untersagte die Polizei die Weiterfahrt, entnahm eine Blutprobe und stellte die Kennzeichen sicher.

Die Folgen dieser Kontrolle sind für den 40-Jährigen beträchtlich. Mehrere Strafanzeigen wurden gegen ihn erstellt, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz, so berichtet die Hasepost. Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol am Steuer ist kein Einzelfall, denn alkoholbedingte Vorfälle sind ein häufiger Anlass für solche Maßnahmen. Die rechtlichen Konsequenzen sind davon stark abhängig, ob es sich um Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit handelt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Gemäß der Kanzlei Heskamp sind die Regelungen nur für in Deutschland geltend Stehen geblieben. Die Promillegrenzen sind klar definiert: Ab einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,3 Promille kann es bereits zu einer relativen Fahruntüchtigkeit kommen, während ab 0,5 Promille ein Bußgeld verhängt wird. Bei einer BAK von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Für den 40-Jährigen könnte es zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen kommen, sollten sich ähnliche Vorfälle in seiner Führerscheinakte wiederholen.

Die Situation wird durch die Tatsache kompliziert, dass der Fahrer in der Vergangenheit bereits mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis konfrontiert war. Ein erneuter Verstoß könnte ihn in die agile medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) treiben, wie vom ADAC erläutert. Diese Untersuchung ist bei einer BAK ab 1,6 Promille oder bei erheblichen Hinweisen auf Alkoholproblematik Pflicht. Außerdem könnte es schwerwiegende Auswirkungen auf die Kfz-Haftpflichtversicherung geben, die unter Umständen Schadenszahlungen zurückfordern wird, falls ein Unfall wegen Alkohol am Steuer verursacht wird.

Sicherheit im Verkehr

Die Verkehrssicherheit leidet erheblich, wenn Fahrer alkoholisiert am Steuer sitzen. Nicht nur die eigene Sicherheit steht auf dem Spiel, auch das Wohlergehen anderer Verkehrsteilnehmer wird gefährdet. Damit kommt es zu einer klaren Botschaft an die Autofahrer: Die Einhaltung der Promillegrenzen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Für den 40-jährigen Mann wird die Nacht zu Freitag wohl nicht nur eine Kontrolle bedeuten, sondern auch der Beginn eines längeren Rechtsstreites und die Sorge um seine Mobilität.

Letztlich bleibt zu sagen, dass die Gesetze für Alkohol und Drogen im Verkehr nicht nur dazu dienen, Ordnung auf den Straßen zu halten, sondern auch dazu beitragen, Leben zu retten. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer beitragen.