Schock für Ex-Abgeordnete: Avia wegen psychologischem Missbrauch verurteilt!

Lætitia Avia, ehemalige Abgeordnete, wurde am 5. Juli 2023 wegen psychologischen Missbrauchs verurteilt. Die Strafe beträgt sechs Monate Haft auf Bewährung.

Lætitia Avia, ehemalige Abgeordnete, wurde am 5. Juli 2023 wegen psychologischen Missbrauchs verurteilt. Die Strafe beträgt sechs Monate Haft auf Bewährung.
Lætitia Avia, ehemalige Abgeordnete, wurde am 5. Juli 2023 wegen psychologischen Missbrauchs verurteilt. Die Strafe beträgt sechs Monate Haft auf Bewährung.

Schock für Ex-Abgeordnete: Avia wegen psychologischem Missbrauch verurteilt!

Es nimmt kein Ende für Lætitia Avia, die ehemalige Abgeordnete von La République en marche (LRM). Bei ihrem Berufungsverfahren, das am 4. Juli 2025 in Paris stattfand, hat sie erneut eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte ihre zuvor verhängte Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung und zwei Jahren Unwählbarkeit wegen psychologisch motivierten Missbrauchs gegen vier ihrer ehemaligen parlamentarischen Assistenten. Wie die Seite Le Dauphiné berichtet, wurde zudem die Schadensersatzpflicht gegenüber den Zivilklägern erhöht.

Lætitia Avia, die seit 2022 als Anwältin arbeitet, nachdem sie die Parlamentswahlen verloren hatte, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Im Mai 2020 waren mehrere ihrer ehemaligen Assistenten laut Le Monde an die Öffentlichkeit getreten und hatten sie beschuldigt, sie erniedrigt und belästigt zu haben. Harsche Kritik erreiche sie durch sexistisches, rassistisches und homophobes Verhalten.

Der Prozess und die Vorwürfe

Im Laufe des Verfahrens wurden die schweren Vorwürfe eingehend behandelt. Fünf ihrer ehemaligen Mitarbeiter berichteten von „verbaler Gewalt“ und Aggressivität, während des Prozesses wurden sieben Mitarbeiter gehört, die über ihre Erfahrungen berichtet haben. Avia selbst wies die Vorwürfe als falsch und manipulative Verzerrungen zurück, was jedoch das Gericht nicht milderte. Letztlich erkannte das Gericht psychischen Missbrauch an, stellte aber fest, dass kein systematischer Missbrauch vorlag.

Beim ersten Prozess wurde ohnehin klar, dass die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen waren. Avia wurde von der Staatsanwaltschaft mit drakonischen Forderungen konfrontiert: ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Ihr Anwalt kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen und zeigte sich optimistisch hinsichtlich eines möglichen Erfolgs im Berufungsverfahren.

Relevanz des Falls in der Gesellschaft

Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Thematik der Belästigung am Arbeitsplatz, die auch in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Laut der Antidiskriminierungsstelle sind viele Arbeitnehmer oft unsicher, wenn es darum geht, ihre Rechte geltend zu machen. In vielen Fällen existieren weder klare Beschwerdestrukturen noch effektive Präventionsmaßnahmen. Der Schutz vor Diskriminierung, einschließlich sexueller Belästigung, ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet, doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie ihr Recht durchsetzen können.

Einen derartigen Fall wie den von Lætitia Avia zu verfolgen, ist nicht nur ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit für die Betroffenen, sondern auch ein Signal an viele, die vielleicht unter ähnlichen Bedingungen leiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter in einem sicheren und respektvollen Umfeld arbeiten können. Die Ereignisse rund um Avia sind somit auch ein eindrückliches Beispiel dafür, wie wichtig es ist, ein Zeichen gegen Machtmissbrauch zu setzen.