Staatsgerichtshof lehnt CDU-Klage gegen Haushalt 2023 ab – Was nun?

Staatsgerichtshof lehnt CDU-Klage gegen Haushalt 2023 ab – Was nun?
Am heutigen Tag, dem 14. August 2025, hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg ein bemerkenswertes Urteil verkündet. Der Gerichtshof wies die Klage der CDU gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2023 ab, wie ndr.de berichtet. Die Klage wurde bereits im Februar 2024 eingereicht und stellte die Nichtigkeit des Haushaltsgesetzes infrage, weil die CDU sich übergangen fühlte. Sie war der Meinung, dass die Rot-Grün-Koalition die Beratungszeit für den Nachtragshaushalt unrechtmäßig verkürzt habe.
In der Klage argumentierten 46 Abgeordnete der CDU, ihr Recht auf chancengleiche Teilnahme am parlamentarischen Prozess sei verletzt worden. Die zusätzlichen Ausgaben von rund 15,5 Millionen Euro, die im Nachtragshaushalt vorgesehen waren, wurden kurzfristig im Ausschuss eingebracht, was der Opposition nur eineinhalb Tage bis maximal eine Woche zur Prüfung ließ. Im Mai 2023 hatten die Abgeordneten über einen Nachtragshaushalt abgestimmt, der Mehrausgaben von insgesamt 776 Millionen Euro einschließlich der Unterstützung für Geflüchtete vorsah.
Urteil und Reaktionen
Der Staatsgerichtshof stellte keine Verfahrensmängel fest; für ihn sei maßgeblich die Abstimmung im Parlament gewesen. Die CDU plant nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und mögliche Anpassungen der Geschäftsordnung zu prüfen. In einem ersten Statement bezeichnete die SPD das Urteil als „Sieg auf ganzer Linie“ und betonte, dass ausreichend Zeit für die Abgeordneten gegeben wurde. Die Grünen fühlen sich durch das Urteil ebenfalls bestätigt und kündigten an, künftig besser mit der Opposition über die Beratungsdauer abzustimmen.
Ein weiteres positives Ergebnis für das Land ist ein hohes Bußgeld, das den Kommunen zugutekommen soll. Insgesamt sollen 640 Millionen Euro verteilt werden, um die lokal notwendigen Projekte und Programme zu unterstützen.
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