Vater prügelt Tochter mit Gehstock: Bewährungsstrafe in Vechta!

Vater prügelt Tochter mit Gehstock: Bewährungsstrafe in Vechta!
In einem erschütternden Fall hat das Amtsgericht Vechta kürzlich einen 56-jährigen Vater zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte gestand, seine 20-jährige Tochter mit einem Gehstock geschlagen zu haben, nachdem er von ihrer Kleidung erfahren hatte. Dieses unverzeihliche Verbrechen wurde als gefährliche Körperverletzung klassifiziert, was auch mit den rechtlichen Bestimmungen des StGB übereinstimmt, laut denen Körperverletzung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen kann. Das berichtet NDR.
Zu dem Vorfall kam es im August 2024, als der Bruder der 20-Jährigen eingriff und ihren Vater zur Hilfe rief, weil sie „uneinsichtig“ war. Dies führte dazu, dass auch ihre 26-jährige Schwester verletzt wurde, die sich schützend vor die Opfer stellte. Die Tochter erlitten Verletzungen an Oberarmen, Schultern und Handgelenken, was die Dringlichkeit des Handelns der Schwester verdeutlicht. Aus Angst vor weiteren Übergriffen riefen die beiden Frauen die Polizei. Bei deren Eintreffen war der Vater jedoch bereits nicht mehr in der Wohnung. Er lebt seit 2017 nicht mehr mit seiner Familie zusammen und ist bereits polizeibekannt, mit mehreren Vorstrafen, einschließlich Bewährungsstrafen wegen Diebstahls.
Rechtslage und Konsequenzen
Wer sich mit dem Begriff der Körperverletzung auseinandersetzt, findet einen klaren gesetzlichen Rahmen. Nach § 223 StGB wird bestraft, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt. Ein besonders schwerwiegender Fall liegt vor, wenn die Tat mit gefährlichen Werkzeugen, wie im beschriebenen Fall mit einem Gehstock, ausgeführt wird, was als gefährliche Körperverletzung klassifiziert wird. Diese Delikte werden von Amts wegen verfolgt, was in diesem Fall zu einer Bewährungsstrafe für den Vater führte, die auch die Auflage umfasst, 1.000 Euro an die Opferhilfe Weißer Ring zu zahlen juraforum.de.
Die Verurteilung des Vaters wird für die betroffenen Töchtern möglicherweise nicht das Ende ihrer Probleme darstellen. Der gesellschaftliche und psychologische Druck nach einem solchen Vorfall kann enorm sein. Daher legte das Gericht großen Wert auf die Bewährungsauflagen, um die Opfer zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nicht unter den Folgen des Übergriffs leiden müssen. Dies spiegelt die wachsende Erkenntnis von Opferschutz in der Rechtsprechung wider, die auch in den stets steigenden Zahlen der polizeilich erfassten Fälle von Körperverletzungen in Deutschland zu erkennen ist. Laut Statista sind die Zahlen seit 2014 kontinuierlich angestiegen und belegen die Dringlichkeit von Präventionsmaßnahmen.
Ob dieses Urteil die beiden Schwestern vor weiteren Übergriffen schützt, steht in den Sternen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft durch Aufklärung und präventive Maßnahmen vermieden werden können.