Gemeinschaftlicher Hochwasserschutz: Deichbau in Thedinghausen geplant!

Gemeinschaftlicher Hochwasserschutz: Deichbau in Thedinghausen geplant!
In der Samtgemeinde Thedinghausen tut sich etwas im Bereich Hochwasserschutz: Nach den Hochwasserereignissen im Winter 2023/24 ist ein Ausbau der Schutzmaßnahmen geplant. Das Ziel? Die Deichanlagen sollen nicht nur sicherer, sondern auch effizienter gestaltet werden. Ein Informationsabend im Schloss Erbhof, an dem rund 50 Bürger teilnahmen, hat erste Einblicke in die Projekte gegeben, die im Rahmen des umfassenden Plans umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich verankert, wie umweltbundesamt.de darlegt.
Zu den prägnanten Plänen gehört die Deichertüchtigung des linken Weserdeichs, der sich von Eißel bis Ahausen erstreckt und etwa neun Kilometer lang ist. Der Deich wird in drei Abschnitte unterteilt und erhält unter anderem eine Abflachung der Binnenböschung (Neigung 3:1) und eine Verbreiterung der Deichkrone auf drei Meter. Außerdem soll ein Deichverteidigungsweg angelegt werden, um im Notfall schneller reagieren zu können. Wesentlich ist auch, dass hydronomische Berechnungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die Wasserstände an anderen Stellen steigen. Die Planung dieser Vorhaben soll bis 2026 abgeschlossen sein, gefolgt von einem Genehmigungsverfahren, das ein bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen wird.
Der rechtliche Rahmen
Die rechtlichen Grundlagen des Hochwasserschutzes sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgehalten. Dies umfasst entsprechende Vorschriften, die bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Besonders wichtig ist dabei die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die in amtlichen Karten ausgewiesen werden müssen, wie nlwkn.de betont. Der Gesetzgeber hat auch dafür gesorgt, dass die Gemeinden bei ihre Hochwasserschutzplanungen unterstützt werden. Dabei müssen betroffene Flächen in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen freigehalten werden, um künftige Risiken zu minimieren.
Die zuständigen Behörden sind gefordert, Risiko- und Gefahrenkarten zu erstellen, um die Bürger über mögliche Gefahren und notwendige Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Die Bürger selbst sind außerdem dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie im WHG festgehalten. Der präventive Ansatz des Hochwasserschutzes, völlig im Sinne des WHG, hat das Ziel, Rückhalteflächen zu erhalten und umzusetzen, was in Thedinghausen durch die Gründung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus verschiedenen Interessensgruppen wie Landwirten und Kommunen unterstützt wird.
Gemeinsame Anstrengungen für mehr Sicherheit
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Maßnahmen ist die Flurbereinigung, die notwendig ist, um private Flächen für den Deichverteidigungsweg nutzen zu können. Das Land Niedersachsen übernimmt die Kosten dieser Flurbereinigung, die jedoch nur bei breitem Einvernehmen der Betroffenen durchgeführt werden kann. Über die Fortschritte und Ergebnisse sollen die Bürger im Gemeinderat sowie in Bürgerversammlungen regelmäßig informiert werden.
Mit diesen gemeinsamen Anstrengungen wird ein wichtiger Schritt getan, um den Hochwasserschutz in der Region nachhaltig zu verbessern und Bürger sowie Umwelt zu schützen. Die gesetzlich festgelegten Vorgaben bieten dafür einen klaren Rahmen, während die interkommunale Zusammenarbeit die Effizienz der Maßnahmen steigert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative nicht nur präventiv wirkt, sondern auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Hochwasserschutz in der Bevölkerung stärkt, wie [](kreiszeitung.de) abschließend betont.