Rettungsdienste im Kreis Coesfeld: Fehlfahrten drohen Millionenverlust!

Rettungsfahrten im Kreis Coesfeld: Landrat diskutiert Fehlfahrten und finanzielle Belastungen bei NRW-Landrätekonferenz in Berlin.

Rettungsfahrten im Kreis Coesfeld: Landrat diskutiert Fehlfahrten und finanzielle Belastungen bei NRW-Landrätekonferenz in Berlin.
Rettungsfahrten im Kreis Coesfeld: Landrat diskutiert Fehlfahrten und finanzielle Belastungen bei NRW-Landrätekonferenz in Berlin.

Rettungsdienste im Kreis Coesfeld: Fehlfahrten drohen Millionenverlust!

Im Kreis Coesfeld steht der Rettungsdienst vor einer ernsthaften Herausforderung. Am 9. Juli 2025 wird Landrat Christian Schulze-Pellengahr das Thema der Fehlfahrten von Rettungswagen bei der anstehenden NRW-Landrätekonferenz in Berlin ansprechen. Dabei geht es darum, dass immer mehr Rettungswagen ohne Patienten ins Krankenhaus zurückkehren müssen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Die Krankenkassen fordern eine Bezahlung für diese Fehlfahrten, was dem Kreis Coesfeld potenziell Millionenkosten aufbürden könnte, wie radiokiepenkerl.de berichtet.

Schulze-Pellengahr ist jedoch vehement gegen die Bezahlung dieser Fehlfahrten und möchte gemeinsam mit anderen Landräten Lösungen finden. Das Thema ist wichtig, denn die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in NRW ist angespannt. Auf der Agenda der Konferenz stehen auch die Flüchtlingspolitik und der dringend notwendige Bürokratieabbau. Denn viele Unternehmen im Kreis leiden unter einem Übermaß an Vorschriften, Prüfungen und Dokumentationen. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen handeln. Ziel ist es, den Kommunen die nötigen finanziellen Mittel zu geben, um die von Bund und Land übertragenen Aufgaben erfüllen zu können.

Die rechtlichen Hintergründe

Die Diskussion rund um die Fehlfahrten ist nicht neu. In Erörterungsgesprächen mit Kassenverbänden in NRW hat sich bereits gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen zum Thema komplex sind. Gemäß § 133 SGB V müssen Vergütungen zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen geregelt werden. Doch für die gesetzlich Krankenversicherten ist der Gebührenschuldner nicht die Krankenkasse, sondern der Nutzer selbst. Diese Struktur sorgt für Verwirrung und führt dazu, dass Fehlfahrten entstehen, wenn vor Ort eine Notwendigkeit zum Transport nicht gegeben ist, wie bdo-concunia.de beschreibt.

Nach den Reformen des RettG NRW von 2015 ist zudem festgelegt, dass Krankenkassen auch Kosten für Fehlfahrten übernehmen müssen, was in der Praxis oft nicht umgesetzt wird. Ein entscheidendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat deutlich gemacht, dass Krankenkassen nicht pauschal für Fehlfahrten aufkommen müssen, was zu Verwirrungen und einem uneinheitlichen Vorgehen in den einzelnen Bundesländern führt.

Die Situation in NRW im Vergleich

Während das Thema in Berlin bereits zu juristischen Auseinandersetzungen führt, sind die rechtlichen Grundlagen in Brandenburg ähnlich wie in NRW, jedoch mit spezifischen Regelungen. In beiden Bundesländern zeigen sich aber Anzeichen für die Absicht, die Haushaltsbelastung durch Fehlfahrten zu klären und möglicherweise direkt abgerechnet werden könnte, was wiederum die Anzahl der notwendigen Krankentransporte beeinflussen könnte. Hier ist also der Blick über die Grenzen von NRW hinaus durchaus spannend, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden, um die Finanzierung des Rettungsdienstes nachhaltig zu sichern.

Um die Situation zu verbessern, muss die Politik aktiv werden und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Die Berichterstattung über die Ergebnisse der NRW-Landrätekonferenz wird mit Sicherheit interessante Einblicke liefern, die die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Rettungsdienstes im Kreis Coesfeld und darüber hinaus stellen könnten. Wir drücken die Daumen und bleiben am Puls der Ereignisse.