Bundesgericht hebt Verbot von rechtsextremem Magazin Compact auf!

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Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» auf, trotz Bedenken gegen dessen Inhalte.

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» auf, trotz Bedenken gegen dessen Inhalte.
Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» auf, trotz Bedenken gegen dessen Inhalte.

Bundesgericht hebt Verbot von rechtsextremem Magazin Compact auf!

In einem bedeutenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ aufgehoben. Hintergrund dieser Entscheidung ist das ursprüngliche Verbot, das im Juni 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängt wurde. Dieses Verbot wurde mit dem Vorwurf gerechtfertigt, dass das Magazin als „zentraler Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ fungiere.

Das Anliegen des Prozesses lag vor allem darin, zu klären, ob die Inhalte des Magazins durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt seien oder ob sie verfassungsfeindlich sind und damit eine konkrete Gefährdung darstellen. Die Richter des 6. Senats sahen es als gegeben an, dass die angesprochenen Inhalte zwar problematisch, aber noch nicht in dem Maße gefährlich seien, dass sie das Magazin prägen. Dies bedeutet, dass die Pressefreiheit in diesem Fall höher gewichtet wurde als das Verbot.

Ein Blick auf die Hintergründe

Die „Compact“-Magazin GmbH, die 2010 gegründet wurde und ihren Sitz in Stößen, Sachsen-Anhalt hat, steht seit längerer Zeit im Fokus des Verfassungsschutzes. Laut ihrer Einschätzung wurde die GmbH Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft. Das Magazin hat eine Auflage von 40.000 Exemplaren und der dazugehörige Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks pro Video. Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte gegen das Verbot Klage eingereicht, was schlussendlich zu der Entscheidung des Gerichts führte.

Gerichte haben in den letzten Jahren zunehmend strenge Maßstäbe bei der Beurteilung von Inhalten angelegt, die an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit stehen. Die Richter stellten fest, dass eine zentrale Frage des Verfahrens war, ob ein Presseprodukt auf Basis des Vereinsgesetzes verboten werden kann. Für das Gericht stellte dies kein Problem dar, da es keine klaren Beweise für eine unmittelbare Gefährdung durch die Publikationen gab.

Politische und gesellschaftliche Reaktionen

Die politische Landschaft reagierte gemischt auf das Urteil. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) erklärte, dass diese Entscheidung „von grundsätzlicher Bedeutung“ sei, während Reporter ohne Grenzen (RSF) anmerkte, dass die Urteilsfindung zentrale Fragen der Pressefreiheit berührt und möglicherweise weitreichende Signalwirkung hat. Vertreter des Magazins argumentieren weiterhin, dass sie keine Strategie des Umsturzes verfolgen und ihre Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Zusätzlich zur Kontroverse um das Magazin bleibe das Thema des Rechtsextremismus im Internet hochaktuell. Eine aktuelle Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschreibt, wie das Internet als Motor für rechtsextremistische Radikalisierung wirken kann. Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter) und Telegram dienen dabei als wichtige Kanäle, über die rechtsextremistische Inhalte verbreitet und neue Anhänger rekrutiert werden.

Zusammenfassend zeigt das Aufheben des Verbots von „Compact“, wie komplex die Verhältnisse zwischen Pressefreiheit und dem Kampf gegen extremistische Ideologien sind. Während das Urteil für das Magazin einen bedeutenden Sieg darstellt, bleibt die Gesellschaft gefordert, sich mit den Herausforderungen des digitalen Raums und der Radikalisierung auseinanderzusetzen. Hier ist ein gutes Händchen gefragt, um ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden.