Pedelecfahrer stürzt in Schwelm: Alkohol am Steuer bestätigt!

Pedelecfahrer stürzt in Schwelm: Alkohol am Steuer bestätigt!
Ein Verkehrsunfall hat am 3. Juli 2025 auf der Jesinghauser Straße in Schwelm für Aufsehen gesorgt. Gegen 17:45 Uhr stürzte ein 39-jähriger Pedelecfahrer aus Wuppertal, nachdem er auf die Fahrbahn gerutscht war. Dabei zog sich der Mann leichte Verletzungen zu und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Bei der Unfallaufnahme wurde schnell der Verdacht auf Alkoholeinfluss laut, was durch einen Alkoholtest mit einem Wert von über 0,3 Promille unterstützt wurde. Eine Blutprobe wurde zur genaueren Untersuchung entnommen, wie Radio Ennepe Ruhr berichtet.
Doch wie sieht es mit der rechtlichen Lage für Pedelecfahrer aus, die alkoholisiert hinter dem Steuer sitzen? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Wiederholungen zu diesem Thema vorgelegt. Gemäß den geltenden Bestimmungen gilt ein Pedelec, das mit einem Elektromotor bis 250 W ausgestattet ist und dessen Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, nicht als Kraftfahrzeug. Daraus ergibt sich eine andere Promillegrenze: Für Pedelecfahrer liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, im Gegensatz zu den 1,1 Promille für andere Kraftfahrzeugführer (kanzlei-rinklin.de).
Die rechtlichen Grauzonen
Diese Regelung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert. Ein Fall vom 9. Mai 2018, bei dem ein Pedelecfahrer mit einer Fahrradfahrerin kollidierte, endete damit, dass der Angeklagte mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille freigesprochen wurde, da die Gerichte keinen ausreichenden Beweis für seine Fahruntüchtigkeit erbrachten (kanzlei-kaempf.net). Es wird allgemein anerkannt, dass für Pedelecs keine zwingende Übertragbarkeit der strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge besteht.
Für Fahrer von S-Pedelecs, die leistungsstärker sind (bis 500 W) und als Kleinkrafträder gelten, gelten hingegen die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeugführer. Hier sind die gesetzlichen Promillegrenzen identisch (1,1 Promille) und es kommen zusätzliche Anforderungen wie Versicherungs- und Helmpflicht auf die Fahrer zu.
Im Kontext dieser rechtlichen Situation zeigt der Unfall auf der Jesinghauser Straße, wie wichtig es ist, die eigenen Grenzen zu kennen und auf Fahruntüchtigkeit zu verzichten. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen von Alkohol auf Pedelecfahrer stehen noch aus, und daher bleibt die Debatte um die Promillegrenze für diese Fahrzeuggattung spannend und komplex.
Abschließend lässt sich sagen, dass trotz der gesetzlichen Regelungen immer ein gutes Verhalten im Straßenverkehr entscheidend ist. Der Vorfall in Schwelm erinnert uns an die Verantwortung, die jeder von uns im Straßenverkehr hat, und dass kluge Entscheidungen Leben schützen können.