US-Angriff auf Iran: Israelis atmen auf, während die Sorgen wachsen

US-Angriff auf Iran: Israelis atmen auf, während die Sorgen wachsen
In den letzten Tagen hat sich die Lage im Nahen Osten erneut zugespitzt. Am 22. Juni 2025 griff das US-Militär mit 14 bunkerbrechenden Bomben iranische Atomanlagen an, was viele Ängste vor einer weiteren Eskalation schürt. Die militärischen Aktionen wurden von US-Präsident Donald Trump als „sehr erfolgreich“ und von Verteidigungsminister Pete Hegseth als „überwältigenden Erfolg“ bezeichnet. Trotz dieser positiven Rückmeldungen aus den USA bleibt die völkerrechtliche Einordnung der Angriffe strittig. Völkerrechtsexperten kritisieren, dass die Angriffe auf die iranischen Anlagen kaum rechtlich zu rechtfertigen sind. Nach der UN-Charta sind Staaten dazu verpflichtet, friedlich miteinander umzugehen, und militärische Einsätze sind grundsätzlich ohne eine Selbstverteidigungslage unzulässig, wie die Tagesschau berichtet.
Über die Reaktionen in Israel lässt sich sagen, dass eine überwältigende Mehrheit der Bürger Erleichterung über den US-Angriff empfindet. Viele Israelis, darunter die 72-jährige Nili aus Tel Aviv, sehen in dieser Attacke ein Signal an das iranische Volk und eine notwendige Abschreckung gegenüber dem Iran, der als existenzielle Bedrohung gilt. Die Sicherheitslage wird durch das umfangreiche Raketenarsenal und das umstrittene Atomprogramm des Iran stark belastet. Während sich in Israel ein breiter Konsens zur Zerschlagung der militärischen Fähigkeiten des Iran zeigt, bleibt die Sorge über den „Feuerring“ aus bewaffneten Gruppen wie Hamas und Hisbollah bestehen, die den Staat umzingeln. Laut einer Umfrage unterstützt die Mehrheit der Israelis den Angriff, zeigt sich aber gleichzeitig besorgt über den Verlauf der Militäroperation und äußert Bedenken, dass die Regierung keinen klaren Plan für einen Abschluss hat, so berichtet Radio Ennepe Ruhr.
Völkerrechtliche Perspektiven auf den Konflikt
Die völkerrechtliche Bewertung der US-Angriffe ist kompliziert. Nach Artikel 51 der UN-Charta dürfen Staaten sich verteidigen, wenn sie angegriffen werden. Der Angriff auf die iranischen Atomanlagen zielt jedoch nicht auf einen unmittelbaren Angriff, sondern wird als präventiver Schlag eingestuft, was vom Völkerrecht nicht gedeckt ist. Völkerrechtler haben darauf hingewiesen, dass es keine belastbaren Beweise für einen unmittelbar bevorstehenden iranischen Angriff gibt. Die Mehrheit der Völkerrechtler sieht daher kein Recht Israels auf Selbstverteidigung gegenüber dem Iran, wie auf Deutschlandfunk berichtet wird.
Ein weiterer Punkt ist, dass militärische Angriffe auf Kernkraftwerke nur unter strengen Bedingungen zulässig sind. Der Angriff könnte daher gegen den besonderen Schutz verstoßen, den solche Anlagen genießen. Völkerrechtsexperten haben auch auf die Schutznorm gegenüber der Zivilbevölkerung hingewiesen, die im humanitären Völkerrecht festgeschrieben ist. Der Iran selbst hat auf den US-Angriff mit Raketenangriffen auf israelische Städte reagiert, und die Schäden sind bereits zu verzeichnen. Diese vermeintlichen Vergeltungsmaßnahmen müssen jedoch im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts bleiben und dürfen nicht gegen Zivilisten gerichtet sein, was in der gegenwärtigen Lage eine ernsthafte Herausforderung darstellt.
Die aktuellen Geschehnisse zeigen die Komplexität der Situation im Nahen Osten auf, in der nicht nur geopolitische, sondern auch völkerrechtliche Herausforderungen zu bewältigen sind. Die Hoffnung bleibt, dass der Angriff auf die iranischen Atomanlagen nicht nur als kurzfristige militärische Maßnahme wahrgenommen wird, sondern zu einem stabileren und friedlicheren Nahen Osten führen kann.