Lkw-Unfall in Zülpich: Fahrer mit 2 Promille kracht in Waschanlage!

Lkw-Unfall in Zülpich: Fahrer mit 2 Promille kracht in Waschanlage!
Vergangenen Samstag, am 12. Juli 2025, ereignete sich in Zülpich ein Vorfall, der sowohl für den Lkw-Fahrer als auch für die Betroffenen erhebliche Folgen haben könnte. Ein 43-jähriger Fahrer kam frech mit seinem Gespann, beladen mit insgesamt sechs Pkw, in die Waschanlage einer Tankstelle und verunfallte dabei stark. Der Lkw verkeilte sich so unglücklich, dass er durch Rangieren nicht mehr entfernt werden konnte. Schließlich musste ein Abschleppunternehmen anrücken, um das Fahrzeug zu bergen, wie Radio Euskirchen berichtet.
Die Situation wurde besonders brenzlig, als die Polizei feststellte, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest zeigte einen alarmierenden Wert von mehr als 2,0 Promille an. Dies führte zur Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und des Lkw. Zusätzlich nahm die Polizei auch eine Blutprobe, um weitere Beweise zu sichern. Es wird geschätzt, dass der entstandene Sachschaden einen sechsstelligen Betrag erreicht, was die ganze Angelegenheit noch dramatischer macht.
Rechtliche Konsequenzen der Alkoholfahrt
Die rechtlichen Konsequenzen für den Fahrer könnten gravierend sein. Wie der Betroffene keine feste Wohnanschrift in Deutschland hat, ist die Situation noch komplizierter. Die festgesetzte Sicherheitsleistung lag im niedrigen vierstelligen Betrag. Laut Anwalt.de könnte der Fahrer sich wegen mehrerer Straftatbestände verantworten müssen, darunter Trunkenheit im Verkehr, Fahruntüchtigkeit sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Besonders gravierend wird es für Autofahrer ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille: Hier greift das Gesetz strikt, und es drohen nicht nur Geldbußen, sondern auch der Verlust des Führerscheins sowie eine mögliche medizinisch-psychologische Untersuchung. Bei Werten über 1,6 Promille ist die MPU zwingend erforderlich, wie der ADAC erläutert. Dies sind alles Punkte, die den 43-jährigen Fahrer nun beschäftigen werden.
Zusätzlich erhalten Betroffene die Möglichkeit, gegen Bußgeldbescheide oder Strafbefehle Einspruch einzulegen. Dennoch ist zu bedenken, dass bei solchen Vorfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung unter Umständen bis zu 5000 Euro zurückfordern kann, während nach absoluten Fahruntüchtigkeit meist keine Schadensregulierung über die Vollkaskoversicherung erfolgt.
Wir werden die weiteren Entwicklungen rund um diesen Vorfall verfolgen und halten unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden. In jedem Fall zeigt dieser Fall eindrücklich, wie schnell aus einer vermeintlich harmlosen Situation ernste rechtliche Folgen resultieren können.