Pumpernickel oder Handy? Gericht rettet Fahrerin vor Strafe!
Eine Autofahrerin in Herford stritt vor Gericht erfolgreich ab, ein Handy während der Fahrt genutzt zu haben, sondern ein Pumpernickel.

Pumpernickel oder Handy? Gericht rettet Fahrerin vor Strafe!
Was für ein kurioser Fall aus dem Kreis Herford! Eine Autofahrerin wurde im Sommer 2025 auf einer Landstraße bei Rödinghausen mit 90 km/h geblitzt, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Doch was in dieser Geschichte wirklich spannend ist: Auf dem Blitzerfoto war ein dunkler, rechteckiger Gegenstand in ihrer Hand zu sehen, was die zuständige Behörde aufhorchen ließ und den Verdacht auf ein Handy lenkte. Doch die Fahrerin hatte eine ganz andere Erklärung für das Bild – sie behauptete, es handele sich um ein Pumpernickel-Frühstücksbrot. Diese unwahrscheinliche Verteidigung führte schließlich zu einem erstaunlichen Gerichtsurteil.
Wie das Amtsgericht Herford entschied, konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Frau tatsächlich ein Handy in der Hand hielt. Stattdessen wurde nur die Geschwindigkeitsüberschreitung geahndet. Unglaubliche 60 Euro muss die Frau nun für ihr zu schnelles Fahren zahlen. Wäre sie jedoch wegen Handynutzung verurteilt worden, hätte das nicht nur ein höheres Bußgeld von 100 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg zur Folge gehabt – ganz zu schweigen von den rechtlichen Konsequenzen. Laut der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, elektronische Geräte während der Fahrt in der Hand zu halten oder zu nutzen, und diese Vorschrift umfasst alles von Handys über Tablets bis hin zu E-Zigaretten mit Touchscreen. So berichtet auch WDR, dass die Behörde diese Regelung sehr ernst nimmt.
Ein Frühstück für die Freiheit?
Wie kam es überhaupt zu diesem spektakulären Prozess? Der Vorwurf, dass die Autofahrerin während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt hätte, basierte einzig auf dem Blitzerfoto. Laut auto motor und sport war die Frau auf dem Weg zur Arbeit und frühstückte einfach – mit einer Pumpernickel-Stulle in der Hand. Dass ein Gericht diese Argumentation ernst nahm und der Darstellung der Fahrerin folgte, zeigt, dass selbst die merkwürdigsten Verteidigungen zählende Beweise erfordern müssen.
Das Urteil ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Verkehrsdelikten nicht immer so klar sind, wie es scheint. Vor allem, wenn es um den Nachweis von Handynutzung oder ähnlichen Vergehen geht. Das Oberlandesgericht Köln hat beispielsweise bereits entschieden, dass auch E-Zigaretten unter die Nutzungsvorschrift fallen können. Dieses Urteil könnte möglicherweise zukünftige Fälle beeinflussen.
Ein eindrücklicher Fall, der zeigt, dass auch im Straßenverkehr ein gutes Argument manchmal mehr zählt als ein verblasstes Blitzerfoto. Man stelle sich jedoch vor, wie oft andere Autofahrer in ähnlichen Situationen davonkommen, weil ihre Mittagspause nicht vom Blitzer festgehalten wird!