Steuerbetrug stoppen: Minister plant längere Beleg-Aufbewahrungsfristen!

Steuerbetrug stoppen: Minister plant längere Beleg-Aufbewahrungsfristen!
Finanzminister Lars Klingbeil hat Großes vor: Um Steuerbetrug und Finanzkriminalität einen Riegel vorzuschieben, plant er eine bedeutende Reform der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen. Diese sollen künftig auf zehn Jahre verlängert werden. Der Bund möchte damit die Handlungsfähigkeit des Staates sichern und dem Kampf gegen Steuerhinterziehung mehr Nachdruck verleihen. Klingbeil bezeichnet diesen Kampf als „unerlässlich“, dafür sollen noch vor der Sommerpause konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt werden, wie Radio Herford berichtet.
Eine besondere Herausforderung ist hierbei die Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften. Diese Geschäfte, bei denen ausländische Akteure fälschlicherweise Kapitalertragsteuer erstatten lassen, verursachen geschätzte Schäden in Höhe von 28,5 bis gar 30 Milliarden Euro. Die Verlängerung der Fristen soll dazu beitragen, diese Praktiken effizienter aufzudecken. Klingbeils Vorgänger Christian Lindner hatte ursprünglich die Fristen auf acht Jahre verkürzt, doch diese Entscheidung will der aktuelle Finanzminister nun korrigieren.
Ermittlungsinstrumente und Datenanalysen
Mit der Verlängerung der Aufbewahrungsfristen geht Klingbeil noch weiter. Neben der neuen Regelung sollen auch automatisierte Datenanalysen zum Einsatz kommen, um beispielsweise Schwarzarbeit besser aufzuspüren. Dies ist Teil eines umfassenden Plans, der auch weitere Ermittlungsinstrumente gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Geldwäsche in den Fokus rückt, wie die Tagesschau berichtet.
Die Opposition, vertreten durch Fraktionen wie die Grünen und Linke, hat bereits Bedenken geäußert. Kritiker warnen, dass eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen den Staat unter Umständen viel Geld kosten könnte, da wichtige Beweise zur Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften verloren gehen könnten. Anne Brorhilker von der Bürgerbewegung Finanzwende fordert schnelles Handeln, weil die Ermittlungen in diesen Fällen noch ganz am Anfang stehen.
Zusammenarbeit mit den Ländern und nächsten Schritte
Um zukünftige Maßnahmen zu ergreifen, plant der Bund einen engen Austausch mit den Bundesländern. Klingbeil hat angekündigt, die Hinweise aus den Reihen der Opposition ernst zu nehmen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell diese Reform umgesetzt wird und ob die gesetzlich vorgeschriebene Fristverlängerung rechtzeitig in Kraft tritt, bevor die derzeit geltenden Fristen im Jahr 2025 auslaufen.
Was die Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften angeht, ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden besser unterstützt werden. Bisher wurde nur ein minimaler Anteil der Schäden zurückgefordert, und die geforderten Anpassungen der Fristen könnten dabei helfen, die Ermittlungsarbeit zu intensivieren. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Steuermilliarden für die Allgemeinheit zurückzuholen, so wie es die Bundestags-Presse meldet.