Hundesteuer-Revolution: Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde ab 2026!

Hundesteuer-Revolution: Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde ab 2026!
Eine neue Entscheidung zur Hundesteuer sorgt für Aufregung in Nordrhein-Westfalen. Am Freitag, dem 4. Juli 2025, ist eine Änderung durch den Rat beschlossen worden, die Hundehalter entlasten soll. Ab Januar kommenden Jahres werden Hundebesitzer für ein Jahr von der Steuer befreit, wenn sie ihren vierbeinigen Freund aus einem Tierheim holen. Dies gilt konkret für das Tierheim in Wanne und das Vertragstierheim in Gelsenkirchen. Die Initiative, die von SPD und CDU eingebracht wurde, zielt darauf ab, die Adoption von Hunden aus Tierheimen zu fördern und diese Einrichtung zu entlasten, wie Radio Herne berichtet.
Die Situation in den Tierheimen im Ruhrgebiet ist angespannt. Viele Hunde und Katzen gelangen dorthin, oft aus Überforderung ihrer Besitzer oder weil sie ausgesetzt wurden. Tierheime wie das in Essen setzen alles daran, den Tieren ein liebevolles neues Zuhause zu vermitteln. In Essen können Hundebesitzer ebenfalls von einer Steuerbefreiung profitieren, wenn sie einen Hund aus dem Tierheim adoptieren. Hier beträgt die Hundesteuer 252 Euro pro Jahr, während sie in Gelsenkirchen rund 130 Euro ausmacht, da auch dort eine Steuerbefreiung über drei Jahre bei Vermittlung gewährt wird. In Oberhausen hingegen gibt es derzeit keine solche Regelung, was der Tierschutzverein bedauert und einen Appell an die Stadt formuliert hat, um diese Option ebenfalls zu prüfen, so Der Westen.
Finanzielle Herausforderungen für Tierheime
Doch während die Kommunen durch die Hundesteuereinnahmen offenbar einen guten Schnitt machen, stehen die Tierheime unter enormem Druck. Laut dem Deutschen Tierschutzbund haben die kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2021 erstmals die Marke von 400 Millionen Euro überschritten, mit Rekordeinnahmen von 104,6 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen allein im Jahr 2022. Thomas Schröder, der Präsident des Tierschutzbundes, betont, dass die Tierheime oft selbst Gelder für öffentliche Aufgaben wie die Betreuung von Fundtieren aufbringen müssen, während die Kommunen von den hohen Einnahmen profitieren. Er schlägt vor, einen Teil dieser Hundesteuereinnahmen für die Unterstützung von Tierheimen zu verwenden, ergänzt durch Mittel des Bundes, wie der Tierschutzbund fordert.
Die Hundesteuer fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt und ist nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass Tierheime oft um Unterstützung kämpfen müssen. Die steigende Anzahl von Tieren in den Einrichtungen, die oft einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, verschärft die Lage. Die Corona-Pandemie hat zwar zu einem Haustierboom führen können, doch nun erleben die Tierheime die Konsequenzen, da viele der neu adoptierten Tiere nicht dauerhaft bei ihren Besitzern bleiben können.
Die neue Regelung könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, um nicht nur den Tierheimen Unterstützung zu bieten, sondern auch um mehr Menschen zur Adoption von Hunden zu ermutigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob auch andere Städte von einer ähnlichen Entlastung für Tierheime und Adoptanten profitieren können.