Afrikanische Schweinepest: Infizierte Zone in Kirchhundem festgelegt!

Im Hochsauerlandkreis wurden infizierte Zonen wegen Afrikanischer Schweinepest eingerichtet. Jäger und Landwirte müssen Vorschriften beachten.

Im Hochsauerlandkreis wurden infizierte Zonen wegen Afrikanischer Schweinepest eingerichtet. Jäger und Landwirte müssen Vorschriften beachten.
Im Hochsauerlandkreis wurden infizierte Zonen wegen Afrikanischer Schweinepest eingerichtet. Jäger und Landwirte müssen Vorschriften beachten.

Afrikanische Schweinepest: Infizierte Zone in Kirchhundem festgelegt!

In Nordrhein-Westfalen sorgt ein neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) für Aufregung. In Kirchhundem wurde ein Wildschwein mit ASP gefunden, was gravierende Auswirkungen auf die umliegenden Landkreise hat. Die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis haben umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine infizierte Zone festzulegen. Diese Zone erstreckt sich über einen Radius von etwa 15 Kilometern um den Fundort und betrifft Teile der drei Kreise. Schweine.net berichtet, dass die Situation ernst genommen wird, da es derzeit einen bestätigten Fall sowie vier weitere Verdachtsfälle bei Wildschweinen in der Nähe des Fundortes gibt.

Die ersten Bestätigungen sind alarmierend: Der positive Befund des ersten Wildschweins wurde am 10. Juni festgestellt. Intensive Suchaktionen führten zur Entdeckung von vier weiteren verendeten Tieren, deren ASP-Verdacht jedoch noch verifiziert werden muss. In den letzten zwei Tagen gab es glücklicherweise keine weiteren Funde. Für die Bevölkerung und die Landwirte in der Region bedeutet dies jedoch sofortige Einschränkungen.

Besondere Auflagen und Maßnahmen

Für die Jäger, Schweinehalter und Landwirte in der infizierten Zone gelten strenge Regelungen: Das Jagen ist untersagt, und die Freilandhaltung sowie die Gatterhaltung von Wildschweinen sind nicht mehr erlaubt. Auch das Verbringen von Schweinen aus der infizierten Zone ist untersagt oder muss vorher mit dem Veterinäramt abgestimmt werden. Außerhalb dieses Bereichs gibt es glücklicherweise keine Einschränkungen für die Verbringung und Schlachtung von Schweinen. Die Lage erfordert klare Kommunikation und Aufklärung, weshalb der Westfälische Landwirtschaftsverband (WLV) zu einer digitalen Informationsveranstaltung eingeladen hat, um die Landwirte über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen zu informieren.

In Bezug auf die weitere Entwicklung ist die Situation laut Experten als dynamisch zu bewerten. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) hebt zudem die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen hervor. Diese sind essenziell, um die Ausbreitung der gefährlichen Tierseuche zu verhindern und die Bestände zu schützen.

Aktuelle Informationslage

Für alle, die sich über den aktuellen Stand und die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest informieren möchten, hält das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) umfassende Daten bereit. Laut FLI werden die Karten, die die Gemeldeten Fälle sowohl in Deutschland als auch in Osteuropa darstellen, wöchentlich aktualisiert. Die Europakarte zeigt seit dem 01. Januar 2021 registrierte Fälle, wobei rote Punkte für Hausschweinebetriebe und blaue Punkte für Wildschweine stehen. Besonders wichtig ist, dass die Karten, die ab 2019 veröffentlicht werden, keine Restriktionszonen mehr enthalten, sodass die aktuelle Informationslage für die Landwirte von größter Bedeutung ist.

Für die Region und die betroffenen Landwirte bleibt die Lage angespannt, doch mit klaren Maßnahmen und einer intensiven Informationsstrategie sind die Behörden bemüht, das Bestmögliche aus dieser Situation zu machen. Schließlich liegt ein gutes Händchen in der Tierhaltung und -pflege an jeder Ecke von NRW.