Achtung im Kreis Kleve: Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Mahnungen!
Verbraucherzentrale NRW warnt im Kreis Kleve vor unberechtigten Zahlungsforderungen der TPI Investment GmbH für angebliche DSL-Verträge.

Achtung im Kreis Kleve: Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Mahnungen!
In den letzten Tagen ist eine Vielzahl von Anfragen bei der Verbraucherzentrale NRW eingegangen, die sich mit Mahnschreiben der TPI Investment GmbH aus Essen befassen. Betroffen sind angebliche Kunden der Firma 1N Telecom, die zur Zahlung von rund 420 Euro aufgefordert werden, um einen DSL-Vertrag zu begleichen, welcher angeblich aus den Jahren 2023 oder 2024 stammt. Die Rheinische Post berichtet, dass besonders viele Anfragen aus dem Kreis Kleve kommen.
Was ist der Hintergrund dieser Forderungen? Die TPI Investment GmbH gibt an, die Forderungen von 1N Telecom übernommen zu haben. Doch es gibt einen Haken: Laut Carmen Hesse, der Leiterin der Verbraucherzentrale im Kreis Kleve, haben viele Betroffene keinen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen oder den bestehenden Vertrag rechtzeitig widerrufen. Dadurch stellt sich die Frage, ob die Forderungen überhaupt rechtlich haltbar sind.
Absurde Forderungen und rechtliche Schritte
Die 1N Telecom war in der Vergangenheit durch ihre irreführenden Werbepraktiken und ungerechtfertigten Forderungen in die Schlagzeilen geraten. Wie die Verbraucherzentrale erläutert, sind die rechtlichen Schritte gegen 1N Telecom bereits im Gange. Kunden, die sich mit Mahnschreiben konfrontiert sehen, sollten der Forderung umgehend widersprechen, um mögliche Mahnbescheide oder Nachteile bei der Schufa zu vermeiden. Wer nicht reagiert, könnte gegebenenfalls Einträge bei Auskunfteien riskieren.
Ein wichtiges Detail: Ein Widerruf des Vertrages bleibt auch gegenüber einem neuen Forderungsinhaber gültig. Damit können sich Betroffene effektiv wehren. Die TPI Investment GmbH legt für ihre Forderungen entweder einen unterschriebenen Vertrag oder ein EDV-Protokoll vor. Viele Betroffene berichten allerdings davon, dass sie sowohl keinen Kontakt zu 1N Telecom hatten als auch rechtzeitig ihre Verträge widerrufen haben.
Unterstützung für Verbraucher
Wie können Verbraucher nun vorgehen? Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen ein Musterschreiben zur Verfügung, um den Widerspruch gegen die Forderung einzureichen. Unterstützung bei Fragen oder Unsicherheiten gibt es von Montag bis Freitag, telefonisch unter 0211 54 2222 11. Mehr Informationen sind zudem auf der Website der Verbraucherzentrale NRW zu finden.
Inmitten dieser Turbulenzen ist es wichtig, dass Verbraucher wachsam sind. Um in einer solchen Situation die Nerven zu behalten und nicht in die Abzockfalle zu tappen, sollten sie sich umgehend informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.