Verkehrschaos in Straelen: Zeugen nach Unfall beim Überholen gesucht!
Verkehrsunfall in Kleve: Fahrer eines blauen Audi und grauen Hyundai suchen Zeugen nach Kollision während Überholvorgang.

Verkehrschaos in Straelen: Zeugen nach Unfall beim Überholen gesucht!
Ein auffälliger Verkehrsunfall ereignete sich am Sonntag, den 26. Oktober 2025, auf der Maasstraße, der für Gesprächsstoff in der Region sorgt. Laut den Berichten von Antenneniederrhein kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem blauen Audi Kombi und einem grauen Hyundai Kona während eines Überholvorgangs eines Lkw. Alle Fahrzeuge waren in Richtung Kevelaerer Straße unterwegs, als sich der Unfall zutrug.
Der Vorfall führte zu Sachschäden an beiden PKW, wobei die genauere Unfallursache von den Fahrern unterschiedlich beschrieben wird. Hierbei könnte die unsichere Verkehrslage eine Rolle gespielt haben, wie ein älterer Fall zeigt, bei dem eine ähnliche Situation vorlag. In einem Urteil des Landgerichts Kiel wurde beschrieben, dass unzulässiges Überholen möglich ist, wenn das vorausfahrende Fahrzeug beim Abbiegen nach rechts zunächst nach links ausschert, was für die Haftungsverteilung von Bedeutung sein könnte. Ein solches Szenario könnte auch in diesem Fall relevant werden, da der Überholende in unklarer Verkehrslage handelte und Fragen zu seiner Verantwortung aufwerfen.
Zeugen gesucht
Um die genaue Ursache des Unfalls zu klären, ruft die Polizei alle Zeugen auf, sich zu melden. Besonders der Fahrer oder die Fahrerin des überholten Lkw wird gebeten, Kontakt aufzunehmen. Interessierte können sich unter der Nummer 02831 1250 an das Verkehrskommissariat Geldern wenden. Für Rückfragen steht die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Kleve unter der Telefonnummer 02821 504 1111 oder per E-Mail an pressestelle.kleve@polizei.nrw.de zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Schilderungen der Unfallbeteiligten könnten die Ermittlungen der Polizei erschweren. Daher ist es umso wichtiger, dass Augenzeugen zur Aufklärung beitragen. Schon früher wurde festgestellt, dass bei unklarer Verkehrslage eine Haftungsverteilung von 60% zu 40% zulasten des Überholenden in Betracht kommen kann, insbesondere wenn eine seitliche Kollision zwischen den Fahrzeugen erfolgt, wie es hier der Fall zu sein scheint, berichtet RA Kotz.
Rechtliche Aspekte im Fokus
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei solchen Unfällen sind komplex. In Fällen wie diesen zeigt die Rechtsprechung, dass sowohl der Überholende als auch der Lkw-Fahrer möglicherweise gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben könnten. Das Landgericht Kiel entschied jüngst in einem ähnlichen Fall, dass beide Parteien Mängel im Fahrverhalten aufwiesen. Daher könnte eine gerechte Haftungsverteilung auch in diesem Fall eine zentrale Rolle spielen.
Während die Polizei die Ermittlungen fortsetzt, bleibt abzuwarten, welche weiteren Fakten ans Licht kommen werden. Die Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei Überholvorgängen besonders vorsichtig zu agieren und immer auf die Verkehrslage zu achten.
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