Krankgeschriebener Lehrer sorgt für Aufregung in NRW – Disziplinarverfahren läuft!
Lehrer in NRW im Disziplinarverfahren: Krankschreibung während Auftritten in Kochshows. Behörde prüft Verdacht auf Fehlverhalten.

Krankgeschriebener Lehrer sorgt für Aufregung in NRW – Disziplinarverfahren läuft!
Im Fokus der Medien steht derzeit ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, der während seiner einjährigen Krankschreibung in zwei Fernsehkochshows aufgetreten sein soll. Die Bezirksregierung Köln hat daraufhin ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese Maßnahme wurde nach einer entsprechenden schriftlichen Stellungnahme des Lehrers notwendig, die die Behörde fristgerecht angefordert hatte. Konkrete Details zu dem Fall wurden aufgrund von Datenschutzgründen nur sehr spärlich herausgegeben, jedoch kann die Behörde bestätigen, dass sie den Verdacht ernst nimmt und Ermittlungen anstellt. Laut wa.de wurde der Lehrer zu einer Klärung aufgefordert, ob die Aufzeichnung der Shows während seiner Krankschreibung stattfand oder ob sie lediglich ausgestrahlt wurden.
Die Aufregung um krankgeschriebene Lehrkräfte ist in Nordrhein-Westfalen nicht neu. Der Fall des besagten Lehrers erinnert an eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit 16 Jahren krankgeschrieben ist und dennoch nie einen Amtsarzt aufsuchen musste. Diese Gegebenheit wurde erst durch einen Wechsel in der Sachbearbeitung öffentlich, welcher eine amtsärztliche Untersuchung nach sich zog. Daten des Schulministeriums zeigen, dass derzeit 745 Beamte seit mehr als sechs Monaten krankgeschrieben sind, wovon 582 seit über einem Jahr nicht mehr im Dienst sind. Dies lässt auf einen besorgniserregenden Trend schließen, der die Diskussion um die Kontrollen bei langzeiterkrankten Lehrkräften wieder anheizt, wie der Tagesspiegel berichtet.
Hintergrund und gesetzliche Bestimmungen
In Nordrhein-Westfalen müssen Schulen krankheitsbedingte Fehlzeiten melden. Bei längeren Erkrankungen von über drei Monaten innerhalb eines halben Jahres wird ein amtsärztliches Verfahren eingeleitet. Dies soll sicherstellen, dass Lehrkräfte, die dauerhaft dienstunfähig sind, auch entsprechend behandelt werden. Beamte erhalten während ihrer Krankschreibung volle Bezüge, was das Alimentationsprinzip der Beamtenbesoldung widerspiegelt. Aber seien wir ehrlich, während einige Lehrer die Zeit für ihre Genesung nutzen, gibt es auch die Frage, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Laut Tagesschau könnten Abzüge bei Besoldung und Pension erfolgen, falls eine Lehrkraft im Ruhestand für dienstunfähig erklärt wird.
Die besorgniserregende Situation im Lehrerbereich zeigt sich auch in den Zahlen: Aktuell gibt es insgesamt 7.000 unbesetzte Lehrerstellen in NRW. Der Gesamtstellenbedarf beläuft sich auf etwa 171.600 Stellen, was einen Anstieg von 6.500 seit Dezember 2022 bedeutet. Diese Notwendigkeit wird durch die Zunahme der Schülerzahlen, den Ausbau des Ganztags und die umfassende Umsetzung der Inklusion zusätzlich verstärkt. Dies alles spielt in die Diskussion über Lehrer, die trotz Krankschreibung in der Öffentlichkeit auftauchen, hinein. FDP-Landtagsabgeordnete Franziska Müller-Rech fordert daher strengere Kontrollen, um solche Missstände in Zukunft zu vermeiden.