Wahlhelfer gesucht! Mettmann und Erkrath bereiten sich vor!

Die Stadt Mettmann sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025. Voraussetzungen und Vergütung hier erfahren.

Die Stadt Mettmann sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025. Voraussetzungen und Vergütung hier erfahren.
Die Stadt Mettmann sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025. Voraussetzungen und Vergütung hier erfahren.

Wahlhelfer gesucht! Mettmann und Erkrath bereiten sich vor!

In der Stadt Mettmann heißt es bald: „Wählen gehen und mithelfen!“ Für die bevorstehende Kommunalwahl am 14. September 2025 werden fleißige Wahlhelfer gesucht. Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne im Wahllokal oder bei der Auszählung der Briefwahl-Stimmen engagieren möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden. Die Stadt Mettmann möchte mit einem Aufruf auf radioneandertal.de eine breite Beteiligung sicherstellen.

Doch nicht nur in Mettmann tut sich was. Auch in Erkrath, wo ebenfalls am 14. September 2025 gewählt wird, sind Wahlhelfer gefragt. Hier wird ein ähnliches Bild deutlich: Die Stadt sucht Menschen, die in einem der 20 Wahllokale oder bei der Auszählung der Stimmen in der Stadthalle Alt-Erkrath mithelfen möchten. Und auch für die eventuelle Stichwahl am 28. September 2025, wenn es dazu kommt, sind helfende Hände gerne gesehen. Auf den Websites der Erkrather Stadtverwaltung finden Interessierte weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Wer kann sich bewerben?

Voraussetzungen für alle, die sich als Wahlhelfer betätigen möchten, sind recht überschaubar. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre am Wahltag, und ein deutscher Pass oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes sind notwendig. Wichtig ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber wahlberechtigt sind und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Ein Wohnsitz in Mettmann oder Erkrath ist nicht zwingend erforderlich.

Die Entschädigung für den Einsatz variiert: In Mettmann erhält man je nach Aufgabe zwischen 50 und 70 Euro, während in Erkrath bei ähnlichen Tätigkeiten zwischen 50 und 80 Euro winken. Das Engagement in einer Demokratie wird somit auch finanziell honoriert.

Aufgaben der Wahlhelfer

Doch was genau kommt auf die Wahlhelfer zu? Laut den Informationen von der Bundeswahlleiterin umfasst der Aufgabenbereich die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Dazu gehört die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahllokal, die Überprüfung von Wählerverzeichnissen und Wahlscheinen, sowie die Ausgabe der Stimmzettel. Auch wenn eine Hilfestellung für Wähler mit Behinderungen notwendig ist, gehört zu den Pflichten der Wahlhelfer. Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr steht die Auszählung der Stimmen auf dem Programm, die Stunden in Anspruch nehmen kann.

Die Vorbereitungen beginnen bereits vor der Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr. Für ein reibungsloses Wahlsystem sollten die Helfer ein gutes Händchen und ein Auge für Details mitbringen. Wer sich also engagieren möchte, sollte sich bald bei den zuständigen Stellen melden – seien es nun die E-Mail-Adressen wahlhelfer@mettmann.de für Mettmann oder wahlen@erkrath.de für Erkrath.

Es lässt sich also sagen: Bei der Kommunalwahl im September wird nicht nur gewählt, sondern auch anpackt! Die Städte Mettmann und Erkrath freuen sich auf zahlreiche Helfer, die mit ihrem Einsatz dazu beitragen, dass alles rund läuft. Wer also Zeit und Lust hat, sollte sich schnell auf den Weg machen – die Demokratie freut sich über jeden tatkräftigen Unterstützer!