Bürgergeld-Praxis am Pranger: Jobcenter-Fehler kosten Nerven und Geld!
Bundessozialgericht überprüft Jobcenter-Rückforderungen auf rechtliche Zulässigkeit. Entscheidungen könnten Bürgergeld-Empfänger betreffen.

Bürgergeld-Praxis am Pranger: Jobcenter-Fehler kosten Nerven und Geld!
In den letzten Wochen sorgt ein heiß diskutiertes Thema für Aufregung unter Bürgergeld-Empfängern: Jobcenter scheinen in einer grauen Zone zu operieren, wenn es um Rückforderungen geht. Wie der Merkur berichtet, beschäftigt sich das Bundessozialgericht (BSG) mit der Frage, ob es rechtens ist, Rückforderungen und Aufrechnungen in einem Bescheid zu kombinieren. Dies betrifft insbesondere die Situation von Bürgergeld-Empfängern, die zu viel Geld erhalten haben – oft ohne eigenes Verschulden.
Die Wogen schlagen hoch, denn es gibt derzeit drei Verfahren zu diesem Thema, die grundlegende Entscheidungen zur Praxis der Jobcenter klären sollen. Im Fokus steht die Frage, ob Bürgergeld-Empfänger von sofortigen Kürzungen betroffen sein dürfen, ohne die Möglichkeit zu haben, gegen die Erstattungsbescheide vorzugehen. So stellte sich heraus, dass unterschiedliche Ländergerichte zu verschiedenen Ergebnissen kommen, was viele Empfänger in rechtliche Unsicherheit stürzt.
Uneinheitliche Rechtsprechung
Immerhin, die Landessozialgerichte (LSG) zeigen unterschiedliche Ansichten auf: Während das LSG Niedersachsen-Bremen es für rechtmäßig hält, Erstattungsforderungen und Aufrechnungen in einem Bescheid zu verknüpfen, sieht das Thüringer LSG dies als problematisch an. Hier verlangt man, dass die Erstattungsbescheide bestandskräftig sind, bevor eine Aufrechnung wirksam wird. Die Unterschiede führen dazu, dass Bürgergeld-Empfänger je nach Wohnort unterschiedlich behandelt werden, was für viele Ungerechtigkeiten mit sich bringt.
Ein Beispiel aus der Praxis kommt aus Berlin, wo eine Familie fälschlicherweise 3.000 Euro zu viel Bürgergeld bezogen hatte. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Familie das Geld behalten darf, da der Fehler allein beim Jobcenter lag. Hier zeigt sich: Bürgergeld-Bescheide sind oft so komplex, dass sie selbst Laien überfordern. Dieses Urteil sendet ein klares Signal: Fehler in der Berechnung dürfen nicht auf den Rücken der Leistungsbezieher abgeladen werden.
Die bevorstehende Entscheidung des BSG
Eine Entscheidung des BSG, die für den 23. September 2025 ansteht, könnte weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht zugunsten der Bürgergeld-Empfänger entscheiden, könnten viele Bescheide als rechtswidrig eingestuft werden. Die Rückzahlung geforderter Beträge könnte rückabgewickelt werden, was für viele Empfänger finanziell von großer Relevanz wäre. Auf der anderen Seite stünde die Behörde vor der Wand, wenn sie von der Praxis nicht abweichen kann, was die Rückführung fehlerhaft gezahlter Leistungen betrifft.
Experten wie Detlef Brock empfehlen den Betroffenen, gegen Erstattungs- und Aufrechnungsbescheide Widerspruch einzulegen und rechtlichen Rat einzuholen. Es liegt auf der Hand: Die rechtlichen Unsicherheiten sind für viele gefährlich und potenziell existenzbedrohend. Bürgergeld.org weist darauf hin, dass die Kernfrage darin besteht, ob die Aufrechnung sofort im Erstattungsbescheid erklärt werden kann oder erst nach dessen Bestandskraft.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die rechtliche Lage entwickeln wird und ob das BSG den Bürgergeld-Empfängern zu mehr Rechtssicherheit verhelfen kann. Bis dahin bleibt vielen nur, auf eine Entscheidung zu hoffen, die ihnen ein Stück weit ihre Lebensqualität zurückgeben könnte.