Silvester 2025: Feuerwerksverbote in Ansbach, Rothenburg und mehr!

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Feuerwerksverbot in Ansbach und Umgebung zu Silvester 2025: Sicherheitsmaßnahmen und Regelungen für historische Altstädte erläutert.

Feuerwerksverbot in Ansbach und Umgebung zu Silvester 2025: Sicherheitsmaßnahmen und Regelungen für historische Altstädte erläutert.
Feuerwerksverbot in Ansbach und Umgebung zu Silvester 2025: Sicherheitsmaßnahmen und Regelungen für historische Altstädte erläutert.

Silvester 2025: Feuerwerksverbote in Ansbach, Rothenburg und mehr!

Die Vorbereitungen für Silvester 2025 sind in vollem Gange, und die Diskussion über das Feiern mit Feuerwerk erreicht einen Höhepunkt. Gerald Schnitzler von der Bayerischen Schlösserverwaltung erinnert eindringlich daran, dass in der Umgebung historischer Gebäude ein striktes Verbot für Feuerwerkskörper gilt. Dies betrifft unter anderem die wunderschönen Parkanlagen im Hofgarten, die ab 18 Uhr im Winter geschlossen sind. Zudem bittet die Stadt Ansbach ihre Bürger:innen um Rücksichtnahme und ein verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit pyrotechnischen Artikeln, um unliebsame Zwischenfälle zu vermeiden.

Wohin führt dieser Trend? In Rothenburg beispielsweise dürfen seit 16 Jahren keine Feuerwerke in der Altstadt gezündet werden. Dieses Verbot schützt die historischen Fachwerkhäuser und sorgt für eine beschauliche Silvesterfeier. Statt imposanter Feuerwerke wird Rothenburg zum „Silvesterfunkeln“ kommen, indem Rathaus und Marktplatz illuminiert werden. Auch in Heilsbronn gilt ein Feuerwerksverbot zwischen den Stadttoren, und in Neustadt/Aisch wurde seit dem Jahreswechsel 2022/23 ein Verbot in weiten Teilen der Altstadt ausgesprochen.

Böllerverbotszonen in Deutschland

Das Verbot für Feuerwerkskörper greift nicht nur in Bayern. Laut rnd.de sind viele Großstädte zunehmend dazu übergegangen, spezielle Böllerverbotszonen einzurichten, insbesondere in Innenstädten und Altstädten. Strenge Regelungen gelten auch in Feuchtwangen und Dinkelsbühl, wo das Böllern in der Altstadt strengstens untersagt ist. In beiden Städten drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, was verdeutlicht, wie ernst die Behörden die Einhaltung dieser Regeln nehmen.

Die Liste der Städte, die solche Maßnahmen ergreifen, ist lang. In vielen Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, sind ähnliche Verbote in Städten wie Köln und Düsseldorf bekannt. Liegt Ihnen also etwas an einer unbeschwerten Silvesterfeier, beachten Sie die lokalen Regelungen. Angesichts der erlassenen Verbotszonen wird ein sorgloses Feiern mit Feuerwerk immer schwieriger.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Wer sich dennoch am Feuerwerk versuchen möchte, sollte beachten, dass das Abfeuern von Kategorie-F2-Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Hier kommen auch komplexe Regelungen ins Spiel, die sogar vorschreiben, dass die genehmigen Feuerwerkskörper ein CE-Zeichen sowie eine Registriernummer tragen müssen. Informationen dazu bietet unter anderem die flz.de auf. Sollten Schäden durch eventuell unsachgemäßen Umgang entstehen, helfen verschiedene Versicherungen: Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten, während die Wohngebäude- und Hausratversicherungen Eigentumsschäden absichern.

Ein erneuter Blick in die aktuelle politische Diskussion zeigt zudem, dass der Trend zu mehr Böllerverbotszonen wahrscheinlich anhalten wird. Die Abschaffung von Silvesterfeuerwerken in bestimmten Bereichen könnte in den kommenden Jahren sogar eine bundeseinheitliche Regelung nach sich ziehen, mit dem Ziel, mehr Sicherheit in den betroffenen Gebieten zu gewährleisten, wie von Petition auf reisecharts.de angedeutet wird.

Was bleibt, ist die Hoffnung auf einen festlichen Jahreswechsel, der trotz der neuen Bestimmungen ein Grund zur Freude bleibt. Feiern wir also besonnen, setzen wir auf Lichter und Musik, und bringen wir das Licht ins neue Jahr ohne die Gefahr, jemandem oder uns selbst Schaden zuzufügen.