Staatsanwalt Köln ermittelt: Steuergelder für städtische Feiern im Fokus!

Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft mögliche Steuerverstöße bei städtischen Betriebsfeiern. Finanzrechtliche Aspekte und neue Richtlinien stehen im Fokus.

Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft mögliche Steuerverstöße bei städtischen Betriebsfeiern. Finanzrechtliche Aspekte und neue Richtlinien stehen im Fokus.
Die Kölner Staatsanwaltschaft prüft mögliche Steuerverstöße bei städtischen Betriebsfeiern. Finanzrechtliche Aspekte und neue Richtlinien stehen im Fokus.

Staatsanwalt Köln ermittelt: Steuergelder für städtische Feiern im Fokus!

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Vorprüfverfahren zu den Betriebsfeiern und Festen der Kölner Stadtverwaltung eingeleitet. Auslöser sind Berichte im Kölner Stadt-Anzeiger, die mögliche Verstöße gegen das Steuerrecht thematisieren. Im Fokus der Ermittlungen steht insbesondere die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat, wie zum Beispiel Untreue, vorliegt. Diese Vorprüfung könnte sich allerdings über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Ein entscheidender Aspekt in diesem Zusammenhang sind die Ausgaben der Stadtverwaltung für Betriebsfeiern. Laut dem NRW-Steuerzahlerbund darf eine Stadt maximal 110 Euro pro Mitarbeiter für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr ausgeben. Unlängst stellte das städtische Rechnungsprüfungsamt (RPA) fest, dass einige dieser Ausgaben möglicherweise nachträglich steuerpflichtig seien. Der Antikorruptionsbeauftragte erinnerte zudem daran, dass die Verwendung städtischer Mittel für bestimmte Veranstaltungen nicht zulässig ist.

Verwirrung bei den Ausgaben

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat bereits bestätigt, dass die Mitteilung des Antikorruptionsbeauftragten zu Verunsicherung innerhalb der Stadtverwaltung geführt hat. Bei stichprobenartigen Kontrollen von 70 Buchungen stellte das RPA fest, dass 20 Auffälligkeiten aufwiesen. Dennoch wurde insgesamt festgestellt, dass der Einsatz städtischer Mittel überwiegend unauffällig war.

Besonders ins Auge gestochen sind die Ausgaben der städtischen Bühnen, die in den vergangenen drei Jahren 178.200 Euro für 17 Feste aufwendeten. Ein Beispiel für hohe Kosten ist das Frühlingfest der Bühnen, das mit 28.629,92 Euro zu Buche schlug, wovon die Mitarbeitenden selber 7.895,87 Euro beisteuerten. Die Geschäftsleitung verteidigte die Feiern damit, dass die Mitarbeitenden durch öffentliche Kritik an Bauprojekten stark belastet seien und solche Veranstaltungen einen wichtigen Zusammenhalt fördern könnten.

Steuerliche Aspekte von Betriebsfeiern

Ein weiterer spannender Punkt sind die steuerlichen Regelungen rund um diese Veranstaltungen. Ein Urteil des Finanzgerichts Köln aus dem Jahr 2018 hat klargestellt, dass die Ausgaben für Betriebsfeiern als Zuwendung an die Mitarbeiter gelten, wobei ein Freibetrag von 110 Euro pro Teilnehmer und Veranstaltung angesetzt wird. Doch wer diesen Freibetrag überschreitet, muss mit steuerlichen Konsequenzen rechnen und kann den Vorsteuerabzug verlieren. Diese Aspekte sind besonders relevant, da sich die Stadt in einer Haushaltkrise befindet und gezwungen ist, zu sparen.

Zusätzlich zu den Regelungen um die Freibeträge sind auch hohe Kosten bei externen Veranstaltungen zu beachten. Unternehmen wird geraten, beim Finanzamt Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen und deren Verfahren ruhen zu lassen, falls sie Zweifel an den Entscheidungen haben. Für die steuerliche Nachvollziehbarkeit könnte eine Teilnehmerliste sinnvoll sein, während die Aufteilung der Aufwendungen auf die Mitarbeiter auf Basis der Bruttobeträge erfolgt.

Durch die aktuelle Lage in der Stadtverwaltung, die sich in einer Haushaltkrise befindet, wird deutlich, dass die Vorschriften und Finanzierungsregeln rund um Betriebsfeiern strenger betrachtet werden müssen. Reker kündigte zudem an, dass eine neue Richtlinie für städtische Feiern bald veröffentlicht werden soll, wodurch mehr Klarheit in diesen Angelegenheiten geschaffen werden könnte. In der Hoffnung, die Unklarheiten und Bedenken so schnell wie möglich auszuräumen, bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickeln wird.

Die Bezirksregierung Köln sieht aktuell keinen Anlass für ein Eingreifen, solange kein Rechtsverstoß festgestellt wird. Dennoch bleibt die Situation angespannt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Nachzahlungen und zukünftige Ausgaben für städtische Feste.