Linde an Münsteraner Promenade muss fallen – Sicherheitsrisiko erkannt!

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Am 5. Januar wird eine Linde an der Promenade in Münster wegen starker Holzfäulnis gefällt. Der Verkehr wird umgeleitet.

Am 5. Januar wird eine Linde an der Promenade in Münster wegen starker Holzfäulnis gefällt. Der Verkehr wird umgeleitet.
Am 5. Januar wird eine Linde an der Promenade in Münster wegen starker Holzfäulnis gefällt. Der Verkehr wird umgeleitet.

Linde an Münsteraner Promenade muss fallen – Sicherheitsrisiko erkannt!

Ein ganz normaler Tag in Münster, doch am 5. Januar wird es an der Promenade etwas anders zur Sache gehen. Die Stadtverwaltung hat entschieden, dass eine alte Linde gefällt werden muss. Der Grund? Eine starke Holzfäulnis, die sich im Wurzel- und unteren Stammbereich der Linde ausgebreitet hat. Diese Fäulnis macht den Baum zu einem nicht zu unterschätzenden Sicherheitsrisiko, weshalb die Fällung aus Sicherheitsgründen notwendig geworden ist. Wie die regionalupdate.de berichtet, wird der Abschnitt der Promenade in Höhe der Straße Hals während der Fällung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Fußgänger können die Passage dagegen nur einseitig nutzen.

So eine Holzfäule ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist ein Überbegriff für Schädigungen von Holz durch Pilze, was sowohl lebende als auch tote Bäume betrifft. Die verschiedenen Arten der Holzfäule können jeweils ganz unterschiedliche Auswirkungen haben und reichen von modernerer Fäule, die eine schmierige Oberfläche erzeugt, bis hin zu brauner Fäule, die das Holz bröckeln lässt. Eine solch ernsthafte Schädigung bedeutet, dass eine Erhaltung des Baums in diesem Fall nicht mehr möglich ist, wie auf Wikipedia nachzulesen ist.

Umleitungen und Sicherheit

Die Umleitung für den Radverkehr erfolgt über die Schützenstraße und Am Kanonengraben, um den Verkehr während der Fällung in geordnete Bahnen zu lenken. Die Stadt hat bereits angekündigt, dass die Umleitungsstrecken gut beschildert werden, damit niemand auf Abwege gerät. Bis voraussichtlich nach der Fällung am 5. Januar wird die Promenade nur eingeschränkt nutzbar sein.

Das Thema Baumfällungen wirft häufig Diskussionen auf. Gerade Schutzvorschriften für Bäume spielen eine zentrale Rolle, wenn es um Fällungen geht. Städte und Gemeinden sind oft durch kommunale Baumschutzverordnungen gefordert, bestimmte Bäume zu erhalten. Informationen hierzu finden sich unter anderem auf der Seite des Bundesnaturschutz, wo erklärt wird, dass viele Bäume durch solche Verordnungen nicht geschützt sind, aber für eine Fällung oftmals eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Am Montag wird die Stadt nach der Fällung prüfen, welche Maßnahmen im Abschnitt der Promenade sinnvoll sind. Denkbar wäre eine Nachbepflanzung oder auch Veränderungen in der Verkehrsführung, um die Attraktivität der Promenade zu sichern. Man darf gespannt sein, was da kommt!