Münsterer Drohnen-Daten löschen: Gebührenchaos sorgt für Empörung!

Münster: Grundstückseigentümer kritisieren drohende Gebührenneuberechnung. CDU und FDP stoppen Verfahren zum Datenschutz.

Münster: Grundstückseigentümer kritisieren drohende Gebührenneuberechnung. CDU und FDP stoppen Verfahren zum Datenschutz.
Münster: Grundstückseigentümer kritisieren drohende Gebührenneuberechnung. CDU und FDP stoppen Verfahren zum Datenschutz.

Münsterer Drohnen-Daten löschen: Gebührenchaos sorgt für Empörung!

Im Münsterer „Insel-Viertel“ geht es derzeit hoch her: Die Grundstückseigentümer haben ihre Stimmen erhoben und kritisieren die Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren. Im Juli 2024, als das örtliche Parlament die Entscheidung traf, war der Gedanke, mehr Genauigkeit bei der Gebührenerhebung zu schaffen, durchaus nachvollziehbar. Doch nun stellt sich heraus, dass die Methodik hinter diesen Berechnungen, insbesondere die Erhebung von Daten durch Drohnen, in rechtlichen Gewässern zu schippern scheint. So berichtet op-online, dass CDU und FDP das Verfahren auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertreter gestoppt haben.

Ein zentrales Problem war der „Grundstücksabflussbeiwert“, der im Jahr 2024 eingeführt wurde. Die Drohnenfotos, welche für die Neuberechnung verwendet werden sollten, standen aufgrund von Bedenken bezüglich des Datenschutzes und den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Eigentümer in der Schusslinie. Die rechtlichen Unsicherheiten sorgten dafür, dass alle bereits versendeten Bescheide zurückgenommen werden mussten. Den Kommunalpolitikern war klar, dass eine Neuberechnung auf „unsicherer juristischer Grundlage“ nicht tragbar ist. Bürgermeister Schledt, der die „handwerklichen Fehler“ einräumt, sieht jedoch die Notwendigkeit einer fairen Neuberechnung zur Beseitigung ungerechter Gebühren.

Rechtliche Fragestellungen und Datenschutz

Das Thema Datenschutz nimmt eine zentrale Rolle in dieser Debatte ein. Die Hessische Städte- und Gemeindebund hat empfohlen, alle durch Drohnen gewonnenen Daten zu löschen, während die Nutzung von Informationen aus über 2600 Eigenerklärungen weiterhin erlaubt ist. Die rechtlichen Bedenken nehmen nicht ab, da der Datenschutzbeauftragte bislang auf die Anfragen aus Münster noch nicht reagiert hat. In einem anderen Kontext, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, wurde jüngst entschieden, dass die Stadt Monheim am Rhein digitale Orthofotos von Grundstücken zur Berechnung von Niederschlagswassergebühren nutzen darf. Die Entscheidung fußt auf der Argumentation, dass die Erhebung personenbezogener Daten im öffentlichen Interesse für die Abwasserbeseitigungspflicht erforderlich ist. Hierbei bezieht sich die Rechtslage auf die Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 in Kraft ist, und die die Verarbeitung personenbezogener Daten strengen Regeln unterwirft. steuert.de berichtet über die Details dieser Entscheidung, inklusive der Tatsache, dass der Eilantrag abgelehnt wurde.

Die Grundverordnung, die im Annus 2016 verabschiedet wurde, strebt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an. Die Kommunen müssen nun klarstellen, wie sie ihre neuen Gebühren erheben wollen, ohne gegen die Gesetzgebung zu verstoßen. Wenn keine eindeutigen Richtlinien zur Datenspeicherung und -verwendung existieren, kann das teuer werden – mit möglichen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro für Verstöße. euro-lex.eu gibt einen umfassenden Überblick über die grundlegenden Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung.

Zurück in Münster müssen die neuen Entwicklungen nun unter die Lupe genommen werden. Ein Akteneinsichtsausschuss wird eingerichtet, um die Abläufe umfassend zu überprüfen, während die Verwaltung sich mit den Regressansprüchen gegenüber dem Dienstleister auseinandersetzen sollte. Die kommenden Wochen dürften spannend werden, und es bleibt abzuwarten, ob eine neue, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren gefunden wird, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Grundstückseigentümer gerecht wird.