Geflügelpest-Ausbruch in Paderborn: Schutzzonen und dringende Maßnahmen!

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Ein Ausbruch der Geflügelpest in Paderborn zwingt zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter.

Ein Ausbruch der Geflügelpest in Paderborn zwingt zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter.
Ein Ausbruch der Geflügelpest in Paderborn zwingt zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter.

Geflügelpest-Ausbruch in Paderborn: Schutzzonen und dringende Maßnahmen!

Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ist im Kreis Paderborn gefragt, denn am 4. November 2025 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in Delbrück-Westenholz durch das Friedrich-Loeffler-Institut offiziell bestätigt. Diese Meldung hat zu sofortigen Schutzmaßnahmen geführt, die darauf abzielen, die Verbreitung des Virus zu verhindern. Rund 4.100 Tiere, darunter Enten, Gänse und Junghennen, mussten vorsorglich getötet werden, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Der Veterinärdienst des Kreises Soest greift nun durch strikte Auflagen für Geflügelhalter zu den Mitteln der Gesundheitsvorsorge.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 km eingerichtet. Zusätzlich erstreckt sich eine Überwachungszone über 10 km und umfasst Teile von Lippstadt und Geseke, einschließlich der Ortsteile Hörste, Lipperbruch und Mönninghausen. Diese Maßnahmen sollen helfen, das Virus weiter einzudämmen und schnelle Reaktionen auf Verdachtsfälle zu ermöglichen.

Regelungen für Geflügelhalter

Ab dem 6. November treten die Regelungen des Amtsblatts des Kreises Soest in Kraft. Dazu gehört die Pflicht, Geflügel und andere Vögel aufzustallen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern – ein Risiko, das besonders in diesen Zeiten nicht unterschätzt werden sollte. Zudem müssen tierhaltende Betriebe die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel dem Veterinäramt melden. Der Transport von Vögeln, frischem Geflügelfleisch, Eiern sowie tierischen Nebenprodukten ist ebenfalls untersagt.

Die Auflagen setzen auch ein strenges Hygienekonzept voraus, das unter anderem Zutrittsverbote, das Wechseln von Kleidung und die Desinfektion von Gerätschaften umfasst. Ein weiterer wichtiger Punkt: Futter und Wasser müssen für Wildvögel unzugänglich gemacht werden, um eine Ansteckung zu vermeiden.

Wichtige Informationen und Kontakte

Die verantwortlichen Behörden rufen alle Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere genau zu beobachten und im Falle von Krankheits- oder Todesfällen unverzüglich Kontakt zum Veterinäramt aufzunehmen. Verdachtsfälle sind schnellstmöglich zu melden, um schnell reagieren zu können. Die Kontaktmöglichkeiten sind dabei klar definiert: telefonisch unter 02921/30-2172 oder per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Rettungsleitstelle des Kreises Soest erreichbar.

Für weitere Informationen, einschließlich einer Übersichtskarte zur Überwachungszone, können sich Interessierte auf der Webseite des Kreises Soest umsehen. Die Situation stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar, doch mit einem koordinierten Vorgehen sind die Chancen gut, die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen und die Gesundheit der Viehbestände zu schützen. Umfassenden Berichten zur Lage bietet beispielsweise hellwegradio.de die aktuellsten Informationen an.