Missbrauchsfall im Kirchenkreis: Anwalt sorgt für Aufregung und Verunsicherung!

Missbrauchsfall im Kirchenkreis: Anwalt sorgt für Aufregung und Verunsicherung!
Im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein kommt es zu schweren Vorwürfen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, dem immer wieder sexuelle Übergriffe auf junge, zum Teil minderjährige Schüler vorgeworfen werden. Diese Vorfälle, die sich über mehrere Jahre erstrecken, führen zu einem großen Aufschrei in der Gemeinde und über die Grenzen des Kirchenkreises hinaus. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren in diesem Zusammenhang eingestellt, unter anderem aufgrund der Verjährung, wie die Siegener Zeitung berichtet.
Infolge dieser Schwere der Vorwürfe beauftragte die Westfälische Landeskirche die Unternehmensberatung Deloitte mit einer unabhängigen Untersuchung. Die Ergebnisse dieser Studie wurden am Dienstag präsentiert und schildern das Versagen der evangelischen Kirche, solche gravierenden Vorfälle zu verhindern und rechtzeitig zu reagieren. Superintendentin Kerstin Grünert zeigte sich betroffen über die Erkenntnisse und die erlittenen Schäden an der sexuellen Selbstbestimmung der Betroffenen.
Anlässlich der Präsentation äußerten sich sowohl der Theologische Vizepräsident der Ev. Kirche von Westfalen, Dr. Ulf Schlüter, als auch die Superintendentin selbst erschüttert über das Leid, welches die betroffenen Schülerinnen und Schüler erlitten hatten. Laut der Studie konnte der Beschuldigte über Jahrzehnte hinweg notwendige Grenzen überschreiten, was die Kirche nun eingesteht.
Rechtliche Schritte und Anonymität
Das Thema gewinnt zusätzlich an Brisanz durch ein Schreiben der Anwaltskanzlei des ehemaligen Mitarbeiters, welches zuvor, kurz vor einer Synode, einging und für Aufregung sorgte. Dr. Schlüter bezeichnete diesen Schritt als einen Versuch, den Bericht der Superintendentin und die damit verbundenen Bemühungen um Aufklärung zu beeinflussen. Auch Kerstin Grünert bestätigte den Eingang des Schreibens, gab jedoch keine weiteren Details dazu preis. In diesem Schreiben geht es offensichtlich um die möglichen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des früheren Kirchenmannes, der zusammen mit seinem Anwalt bereits rechtliche Schritte gegen persönliche Berichterstattungen eingeleitet hat.
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die Bitte von Superintendentin Grünert an die Synode, die Anonymität des ehemaligen Mitarbeiters zu wahren. In Zeiten, in denen betroffene Personen oft im Schatten stehen, ist es umso wichtiger, Vorschläge und Strategien zur besseren Prävention erarbeiten zu können.
Prävention und Schulungen
Im Bestreben, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, veröffentlicht die evangelische Kirche auch präventive Maßnahmen. So werden seit Herbst 2022 Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt durchgeführt – eine Initiative, an der bereits über 3000 Beteiligte teilgenommen haben. Die Gebote zur Aufklärung und zum Schutz der Würde, wie sie in der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland festgelegt sind, zielen darauf ab, sämtliche Körperschaften und Einrichtungen der Kirche dazu zu bringen, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln sowie Meldestellen für Verdachtsfälle einzurichten.
Das Erklärte stellt ein wichtiges Signal dar: Die Kirche möchte auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen und deren Sicherheit gewährleisten. Zugleich bleibt die Erinnerung an die schmerzhaften Ereignisse, die die Evangelische Kirche in Westfalen einholen. Die Verantwortung, aus den Fehlern und dem Versagen zu lernen, ist nun unumgänglich.