Schweinepest: Neue Sperrzonen im Kreis Olpe und Umgebung eingerichtet!

Neue Sperrzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis.

Neue Sperrzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis.
Neue Sperrzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis.

Schweinepest: Neue Sperrzonen im Kreis Olpe und Umgebung eingerichtet!

Die Entscheidung ist gefallen: Die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis haben neue Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet. Diese Maßnahme kommt nicht von ungefähr, denn in jüngster Zeit wurden 15 verendete Wildschweine in den betroffenen Gebieten positiv auf die hochansteckende Virusinfektion getestet. Die Veterinärbehörden haben in enger Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die neuen Grenzen festgelegt. Laut siegener-zeitung.de werden die bisherigen infizierten Gebiete nun als „Sperrzone II“ klassifiziert.

Um diese Sperrzone herum erstreckt sich eine „Sperrzone I“, die als Pufferzone fungiert. Dieser rund zehn Kilometer breite Streifen ist dazu gedacht, die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen. In der „Sperrzone II“ herrscht ein striktes Jagdverbot, mit wenigen Ausnahmen, etwa für die Nachsuche auf verletztes Wild. Dennoch ist ein Besuch im Wald erlaubt – unter der Bedingung, dass die festgelegten Wege eingehalten werden und Hunde angeleint sind.

Schutzmaßnahmen und Regeln

Besonders für die Landwirtschaft bringt die neue Regelung einige Vorgaben mit sich. In der „Sperrzone II“ ist die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen untersagt. Landwirtschaftliche Betriebe müssen zudem besondere Auflagen bei der Ernte beachten. Trotz dieser Einschränkungen besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für den Transport von Schweinen zu beantragen.

Das Ministerium hat zusätzlich zur allgemeinen Situation auf das richtige Verhalten der Bevölkerung hingewiesen: Restmüll wie Essensreste sollte unbedingt fernab von Wäldern oder Raststätten entsorgt werden, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden. In den vergangenen Wochen hat die Jägerschaft landesweit knapp 900 Wildschweine erlegt, die alle negativ auf ASP getestet wurden. Dies zeigt das Engagement zur Verringerung der Wildschweinpopulation, die als Hauptübertragungsquelle gilt.

Auswirkungen und Verbreitung

Was viele nicht wissen: Die ASP ist nicht auf Menschen übertragbar. Laut den Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kann die Virusinfektion allerdings sehr ansteckend über direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Kadavern verbreitet werden. Die Einstufung als hochansteckend und die damit verbundene Dringlichkeit, die Wildschweinpopulation zu regulieren, verdeutlicht, wie wichtig die getroffenen Maßnahmen sind. Die Öffentlichkeit wird zudem dazu aufgerufen, Totfunde von Wildtieren umgehend dem zuständigen Kreisveterinäramt zu melden – das kann über die Tierfund-App oder anderen Kontaktwegen geschehen.

Die genauen Vorgaben und die Ausdehnung der Sperrzonen werden auf den Homepages der Landkreise nachzulesen sein, so dass sich jeder über die aktuellen Regelungen informieren kann. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest eindämmen und damit die heimische Tierhaltung schützen. Für Rückfragen stehen die Veterinärbehörden gerne zur Verfügung.