Hahneköppen in Solingen: Tradition bleibt, aber neue Auflagen treffen Vereine!

Das Hahneköppen in Solingen bleibt erlaubt, jedoch gibt es neue strenge Auflagen zum Tierschutz. Vereine sind überrascht über das Verbot.
Das Hahneköppen in Solingen bleibt erlaubt, jedoch gibt es neue strenge Auflagen zum Tierschutz. Vereine sind überrascht über das Verbot. (Symbolbild/NAGW)

Hahneköppen in Solingen: Tradition bleibt, aber neue Auflagen treffen Vereine!

Solingen, Deutschland - In solch bewegten Zeiten ist es nicht leicht, die alten Traditionen und Bräuche lebendig zu halten. Aktuell scheinen dem Brauch des „Hahneköppens“ im Bergischen Land einige Steine in den Weg gelegt zu werden. Während dieser Brauch nach wie vor erlaubt bleibt, stehen die Vereine und Teilnehmer jetzt vor strengeren Auflagen. So beschloss das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem Vergleich zwischen zwei Vereinen und der Stadt Solingen, dass künftig beim Hahneköppen nur noch Tiere verwendet werden dürfen, die nicht speziell für diesen Zweck geschlachtet wurden. Dies bedeutet, dass die Tiere aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen, wie etwa bei unheilbaren Krankheiten, geschlachtet werden müssen. Der Brauch selbst, bei dem der Kopf eines kopfüber in einem Korb aufgehängten toten Hahns mit verbundenen Augen abgeschlagen wird, hat eine lange Geschichte. Früher geschah dies blutig mit lebenden Tieren; seit über 200 Jahren ist das aber nicht mehr der Fall, was sicherlich vielen Anhängern des Brauchs ein wenig Herzstück blieb.

Die Stadtverwaltung von Solingen hat die neue Regelung sofort umgesetzt, jedoch gibt es bereits Kritik. Der Beigeordnete Jan Welzel bezeichnete die Entscheidung des Landesamts als „wenig bürgerfreundlich“. Es besteht ein deutlicher Widerstand in den Vereinen, die in der Region aktiv sind. Überraschend kam das Verbot für die Betroffenen, wie Wolfgang Müller, der 1. Vorsitzende des Vereins „Haut Ihn“, feststellt. Man ist weiterhin unsicher, wie das nächste Stiftungsfest im August unter diesen neuen Rahmenbedingungen überhaupt durchgeführt werden kann. Einige Vereine denken darüber nach, juristische Schritte einzuleiten, sollten sich Erfolgsaussichten abzeichnen.

Rechtslage und Brauchtumspflege

Das gesamte Thema rund um das Hahneköppen wirft nicht nur Fragen auf, sondern berührt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Brauchtumspflege. Die Erhaltung und Pflege traditioneller Sitten kommen hier ins Spiel, die im Grundgesetz verankert sind. Brauchtumspflege hat nicht nur einen ideellen Wert, sondern auch einen hohen kulturellen und historischen Stellenwert. Diese Traditionen werden oft durch eingetragene Vereine organisiert, die von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Doch wie weit der Schutz von Bräuchen tatsächlich reicht, ist eine Frage, die derzeit in der Gesellschaft und in den Gerichten diskutiert wird.

Die Veterinärbehörde hat klar gemacht, dass die Verwendung von toten Tieren für Brauchtumsveranstaltungen, so wie es im Fall des Hahneköppens praktiziert wird, aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig sei. Das Landesamt hat sogar empfohlen, auf Alternativen wie Tierattrappen zurückzugreifen, die bereits bei anderen Veranstaltungen zum Einsatz kommen. So nutzt der hitdorfer Geselligkeitsverein bereits seit 2019 einen Gummihahn, um der Tradition gerecht zu werden. Dies wird jedoch von vielen Vereinsmitgliedern und Brauchtumsfreunden als wenig zufriedenstellend empfunden.

Die Reaktionen der Gemeinschaft

Die Reaktionen auf die neuen Regelungen sind gemischt. Während einige die Bedenken um den Tierschutz nachvollziehen können, fühlt sich ein großer Teil der Traditionsträger in seiner Kultur beschnitten. Elke Ruther, die 1. Kassiererin des hitdorfer Vereins, äußert, dass die fehlende Verbindung zu den echten Tieren schmerzt. Und in Lüttenglehn im Rhein-Kreis Neuss steht man vor der Herausforderung, kurzfristig Alternativen zu finden, um das traditionelle Rochusfest dennoch durchführen zu können.

Die Spannungen rund um das Hahneköppen sind also aktuell hoch. Der Streit zwischen den Vereinen und der Stadt Solingen könnte noch lange nicht ausgestanden sein. Klagen wurden bereits angedacht, um die Interessen der Brauchtumspflege vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen. Bei all dem gilt es zu beachten, dass Traditionen und Bräuche, wie etwa das Hahneköppen, stets auch dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen und daher immer wieder neu bewertet werden müssen.

In einer Zeit, in der immer unterschiedliche Aspekte des Tierschutzes im Fokus stehen, bleibt zu hoffen, dass ein Weg gefunden wird, der sowohl die alten Traditionen respektiert als auch den modernen ethischen Standards gerecht wird. Der Erhalt des Brauchtums liegt in der Verantwortung der Gemeinschaft, und hier sind alle gefordert zu einem Dialog zu finden, der die Vielfalt der Meinungen respektiert.

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OrtSolingen, Deutschland
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