Wahlfieber in Lengerich: Wer nimmt am 14. September teil?

Wahlfieber in Lengerich: Wer nimmt am 14. September teil?
Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl in Köln am 14. September 2025 laufen auf Hochtouren. Am vergangenen Montag endete die Frist zur Einreichung der Wahlunterlagen für Parteien und Bürgermeisterkandidaten um 18 Uhr. Der nächste Schritt ist die Sitzung des Wahlausschusses, der am Dienstag um 18 Uhr im Raum 141 der Stadtverwaltung tagt. Dort steht die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge auf der Agenda, was für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist, da dies die Weichen für den Wahlkampf stellt. Laut wn.de sind die Vorbereitungen besonders wichtig, da die Kommunalwahlen in Deutschland eine zentrale Rolle im politischen System spielen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die bevorstehenden Kommunalwahlen wurden durch eine neue Gesetzgebung im Landtag NRW geschaffen. Das „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“ wurde mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD verabschiedet. Diese Änderungen wurden beschlossen, um die Vorbereitung und Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahlen zu erleichtern, so gruene-fraktion-nrw.de.
Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
Ein bedeutender Punkt der Reform betrifft die Möglichkeit, die Bundestagswahl mit der Kommunalwahl und einer möglichen Stichwahl zu verbinden. Dies könnte die Wahlbeteiligung erhöhen und ein größeres Bewusstsein für die Wahlen schaffen. Die Aufstellungsversammlungen für die Wahlvorschläge dürfen ab dem 1. August 2024 durchgeführt werden. Dabei müssen die Wahlvorschläge bis spätestens 69 Kalendertage vor der Wahl um 18 Uhr beim Wahlleiter eingereicht werden.
- Frist zur Einteilung der Wahlbezirke in Gemeinden: 51 Monate bis zum 31.01.2025.
- Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge spätestens 58 Tage vor der Wahl.
- Eine Paritätsklausel für Geschlechtergleichheit wurde eingeführt, die Parteien zur Geschlechterparität bei Wahlvorschlägen auffordert.
- Der Zuschnitt der Wahlkreise muss künftig anhand der Wahlberechtigten und nicht mehr der Einwohner festgelegt werden.
Darüber hinaus betrifft eine weitere Neuerung die Anforderungen an Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge. Diese müssen künftig mit Kontaktdaten versehen werden, um die Transparenz und Sicherheit im Wahlprozess zu erhöhen.
Das Wahlsystem und die Wahlberechtigung
Die Kommunalwahlen umfassen die Wahlen der parlamentarischen Vertretungen der Gemeinden und Städte sowie die Direktwahl der (Ober-) Bürgermeister. Diese Art der Wahl ist in Deutschland durch das Grundgesetz geregelt, das in Artikel 28, Absatz 1, die Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen fordert. Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind ebenfalls wahlberechtigt, was die Teilnahme am demokratischen Prozess fördert. In Köln wird in diesem Zusammenhang deutlich, dass gerade lokale Themen oft die Wählerstimmen beeinflussen. Die Wahlbeteiligung ist hierbei häufig niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen – ein Umstand, der auch im Hinblick auf die notwendige Mobilisierung von Wählern betrachtet werden muss, wie bpb.de erklärt.
Mit all diesen Neuerungen und der bevorstehenden Wahl steht eine spannende Zeit bevor, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben und aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitwirken können. Bleiben Sie dran, um mehr über die Kandidaten und die Entwicklung im Wahlkampf zu erfahren!