Geflügelpest-Ausbruch in Kamp-Lintfort: 10 km-Sperrzone ab 1. November!

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Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Geflügelpest. 18.500 Tiere in Kamp-Lintfort betroffen, Sperrzone eingerichtet.

Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Geflügelpest. 18.500 Tiere in Kamp-Lintfort betroffen, Sperrzone eingerichtet.
Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Geflügelpest. 18.500 Tiere in Kamp-Lintfort betroffen, Sperrzone eingerichtet.

Geflügelpest-Ausbruch in Kamp-Lintfort: 10 km-Sperrzone ab 1. November!

Im Kreis Wesel gibt es derzeit besorgniserregende Nachrichten: Ein Ausbruch der Geflügelpest wurde im Geflügelbetrieb in Kamp-Lintfort festgestellt. Erst am 30. Oktober 2025 kam der klinische Verdacht auf, der nun durch die amtlichen Ergebnisse des CVUA RRW in Krefeld bestätigt wurde. Das Influenzavirus vom Typ H5 zeigt die Vermutung auf eine hochpathogene Form der Geflügelinfluenza. Von den Auswirkungen sind mehr als 18.000 Tiere betroffen, die am heutigen Tag, dem 31. Oktober 2025, tierschutzgerecht getötet werden müssen, meldet RP Online.

Zur Eindämmung des Virus wurde eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Diese Zone betrifft die Kreise Kleve, Wesel und kleine Bereiche im Kreis Viersen. Die offiziellen Karten der Sperrzone sind unter Kreis Wesel einsehbar. Wenn der Befund authentifiziert wird, wird die Sperrzone in eine innere Schutzzone (3 km Radius) und eine äußere Überwachungszone umgewandelt. Um die Ausbreitung des Virus weiter zu verhindern, sollen die Ställe nach dem Wochenende leer sein, und alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind dann abzuschließen.

Handlungsanweisungen für Geflügelhalter

Für die zahlreichen gewerblichen und Hobby-Geflügelhaltungen innerhalb der Sperrzone gibt es strenge Auflagen. Insgesamt sind rund 350 solcher Betriebe betroffen. Alle Geflügelbestände müssen bei der Tierseuchenkasse nachgemeldet werden, und Änderungen im Bestand müssen dokumentiert werden. Zudem gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Halter werden eindringlich gebeten, bei Krankheitsanzeichen oder Todesfällen sofort einen Tierarzt zu kontaktieren und das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Die geltenden Regelungen für die Tierhaltung sind im Rahmen der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung festgeschrieben. Diese Vorschriften beinhalten unter anderem, dass Halter von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen Geflügelarten ihre Betriebe bei den zuständigen Behörden anmelden müssen. Sie müssen vollständige Aufzeichnungen über zu- und abgehendes Geflügel sowie über Transportvorgänge führen, was für die Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen entscheidend ist, wie BMELH deutet.

Diese Maßnahmen sind umso wichtiger, da in diesem Herbst bereits zahlreiche Ausbrüche der Geflügelinfluenza in Deutschland und spezielle Fälle bei Wildvögeln im Kreis Wesel dokumentiert wurden. Experten betonen jedoch, dass die zirkulierenden Influenzaviren keine Gefahr für Menschen darstellen.

Der Ausbruch in Kamp-Lintfort erinnert uns daran, wie vulnerabel die Tierhaltung gegenüber solchen Erkrankungen ist und wie wichtig eine proaktive und sorgfältige Handhabung unserer tierischen Mitbewohner ist.