Radom in Wachtberg: Nabu plant 20 km Schutzradius – Was bedeutet das für Windkraft?

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Nabu Ahrweiler plant am 29. Juni Tag der offenen Tür; schützt Radom, erweitert Schutzradius auf 20 km - Auswirkungen auf Windkraft.

Nabu Ahrweiler plant am 29. Juni Tag der offenen Tür; schützt Radom, erweitert Schutzradius auf 20 km - Auswirkungen auf Windkraft.
Nabu Ahrweiler plant am 29. Juni Tag der offenen Tür; schützt Radom, erweitert Schutzradius auf 20 km - Auswirkungen auf Windkraft.

Radom in Wachtberg: Nabu plant 20 km Schutzradius – Was bedeutet das für Windkraft?

Am kommenden Sonntag, dem 29. Juni, öffnet das Radom in Wachtberg seine Tore für alle Interessierten. An diesem Tag findet ein Tag der offenen Tür statt, der die Möglichkeit bietet, mehr über das faszinierende Weltraumbeobachtungsradar TIRA und seine Funktionalitäten zu erfahren. Gleichzeitig bringt dieser Anlass jedoch auch wichtige Diskussionen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den geplanten erweiterten Schutzradius von 20 Kilometern um das Radom.

Der NABU Ahrweiler hat sich deutlich zu diesem Thema geäußert und führt an, dass die Erweiterung des Schutzradius nicht ohne Konsequenzen bleibt – vor allem für die Planung von Windkraftanlagen im Kreis Ahrweiler. Der Antrag zur Ausweitung des Schutzgebiets stammt vom Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) und wurde beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr eingereicht. Ziel ist es, den Betrieb des Weltraumbeobachtungsradars zu schützen und die empfindliche Technologie zu sichern.

Windkraft im Fokus

Die Position des NABU Ahrweiler ist klar: Während die Windkraft im Kreis Ahrweiler ausgebaut werden soll, muss dieser Ausbau unter strenger Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen. Das heißt, dass wichtige Punkte wie frühzeitige Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen oberste Priorität haben müssen. Darüber hinaus gibt es strikte Vorgaben für den Bau von Windkraftanlagen in der Umgebung von Wäldern, Naturschutzgebieten und Zugvogelkorridoren. Das Einhalten dieser Abstandsregelungen ist unerlässlich, um die Tierwelt, insbesondere auch die geschützten Arten wie Uhu und Wanderfalke, zu bewahren.

Das Monitoring dieser Arten erfolgt seit den 1960er Jahren in Baden-Württemberg und bietet wertvolle Daten über Brutplätze und biologische Parameter. Diese Informationen, die auf ehrenamtlichen Erhebungen basieren, gewährleisten eine wissenschaftliche Qualität und Konsistenz in den Erfassungen. Ein System, das auch für den Kreis Ahrweiler von Bedeutung ist, wo der NABU eine Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Anträgen für Windkraftanlagen einfordert.

Umweltschutz und Bürgerinformation

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Einhaltung von Mindestabstandsregelungen zu besiedelten Gebieten sowie zu Nistplätzen und Nahrungsgebieten. Die Forderung des NABU Ahrweiler umfasst zudem die Bitte an das Land Rheinland-Pfalz, ein forstliches Niederwaldprogramm zur Verbesserung der Lebensräume für bedrohte Arten wie das Rheinische Haselhuhn im Natura 2000 Gebiet „Ahrgebirge“ umzusetzen.

Der NABU legt großen Wert darauf, dass auch die geplante Erweiterung des Schutzradius nicht ohne die Stimmen der Bürger:innen und eine umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgt. Denn nur so kann ein Gleichgewicht zwischen neuen Energieprojekten und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensräume geschaffen werden.

In Anbetracht der anstehenden Diskussionen und der Tragweite der geplanten Änderungen ist es wichtig, dass sich alle Interessierten am Tag der offenen Tür aktiv informieren und ihre Meinung einbringen. Schließlich liegt es in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Zukunft der Region nachhaltig zu gestalten.