Revolution im Bestattungsgesetz: Urnen zu Hause und neue Freiheiten!
Rheinland-Pfalz plant ein neues Bestattungsgesetz, das alternative Bestattungsformen ab Oktober 2025 ermöglicht.

Revolution im Bestattungsgesetz: Urnen zu Hause und neue Freiheiten!
In Rheinland-Pfalz wird ein neues Bestattungsgesetz auf den Weg gebracht, das für frischen Wind im Umgang mit Tod und Trauer sorgen soll. Gesundheitsminister Clemens Hoch kündigte an, dass das Gesetz schon bald in Kraft treten könnte. Am 11. September wird der Landtag voraussichtlich darüber abstimmen und bei Zustimmung könnte die Neuregelung Anfang Oktober in Kraft treten.
Das Hauptaugenmerk des neuen Gesetzes liegt darauf, den Hinterbliebenen mehr Entscheidungsfreiheit zu geben. So dürfen Urnen künftig in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden, solange der Verstorbene dies schriftlich festgelegt hat. Auch alternative Bestattungsformen werden zugelassen: Wer möchte, kann die Asche im heimischen Garten verstreuen oder sogar in Form von künstlichen Diamanten verarbeiten lassen. Diese Neuerungen sind ein großer Schritt, weil sie die bisherige Bestattungspflicht auflockern, die ihren Ursprung im Mittelalter hat und stark von der christlichen Tradition geprägt war.
Neuer Fahrtwind für Bestattungen
Zusätzlich zu diesen Erleichterungen gibt es im neuen Gesetz auch die Möglichkeit, die Asche in Flüssen wie Rhein, Mosel, Saar und Lahn zu bestatten. Das klingt nicht nur nach Freiheit, sondern nach einem ganz neuen Lebensgefühl. Damit dieses neue Bestattungsrecht Wirkung entfalten kann, ist jedoch Voraussetzung, dass der Leichnam zuvor eingeäschert wird.
Die Regelung gilt ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, um dem sogenannten “Bestattungstourismus” einen Riegel vorzuschieben. Der Friedhof bleibt weiterhin der Regelort für Bestattungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Hinterbliebene zu Lebzeiten schriftlich festhalten müssen, wie sie den Verstorbenen bestattet wissen möchten und wer diese Aufgabe übernehmen soll. Das Verstreuen der Asche im Garten wird ohne vorherige Regelung nicht gestattet, und die sogenannte Reerdigung (Kompostierung) bleibt ausgeschlossen.
Stimmen aus der Politik und der Kirche
Die neuen Bestattungsformen kamen nicht bei allen gut an. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche haben Bedenken geäußert und warnen davor, dass die neuen Regelungen mit Totenruhe und Würde unvereinbar sein könnten. CDU-Abgeordneter Christoph Gensch äußerte sich besorgt über einen möglichen “grenzenlosen Individualismus” und befürchtet, dass dies letztlich zur Abschaffung von Friedhöfen führen könnte.
In einem weiteren Schritt soll auch die Regelung für sogenannte “Sternenkinder”, also früh verstorbene oder ungeborene Kinder, eine würdevolle Bestattung ermöglichen. Die Einführung einer Obduktionspflicht bei unklarer Todesursache für Kinder unter sechs Jahren soll zudem dabei helfen, mögliche Misshandlungen besser zu erkennen. Diese Maßnahmen unterstreichen das Ziel, den Angehörigen mehr Freiraum und Möglichkeiten zu bieten, während gleichzeitig die Würde der Verstorbenen gewahrt bleibt.
In Zeiten, in denen individuelle Wünsche und Vorstellungen immer stärker in den Vordergrund rücken, wird es spannend zu beobachten sein, wie sich diese weitreichenden Änderungen im Bestattungsgesetz auf die Gesellschaft auswirken werden. Das neue Gesetz ist nicht nur eine rechtliche Anpassung, sondern bringt auch eine neue Sicht auf Trauer, Gedenken und den Umgang mit dem Tod.