Drogendealer aus Vietnam: Bad Kreuznach vollzieht erfolgreiche Abschiebung!

Am 15. Juli 2025 wurde ein vietnamesischer Straftäter aus Bad Kreuznach abgeschoben. Dies stärkt die öffentliche Sicherheit.

Am 15. Juli 2025 wurde ein vietnamesischer Straftäter aus Bad Kreuznach abgeschoben. Dies stärkt die öffentliche Sicherheit.
Am 15. Juli 2025 wurde ein vietnamesischer Straftäter aus Bad Kreuznach abgeschoben. Dies stärkt die öffentliche Sicherheit.

Drogendealer aus Vietnam: Bad Kreuznach vollzieht erfolgreiche Abschiebung!

In den frühen Morgenstunden des vergangenen Montags vollzog die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach die Abschiebung eines 31-jährigen Mannes aus Vietnam. Dieser Schritt folgte auf jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen und mehrere Verurteilungen wegen Drogendelikten, wie Antenne KH berichtet. Die initialen Schritte zur Rückführung wurden durch enge Kooperation zwischen Polizei, Justiz und der Ausländerbehörde koordiniert, mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu festigen.

In den letzten 12 Monaten wurden bereits insgesamt 40 Straftäter aus dem Landkreis abgeschoben. Landrätin Bettina Dickes unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Sicherheit der Bürger und betonte das konsequente Vorgehen gegenüber wiederholten Gesetzesverstößen. Das Verfahrensschema für Abschiebungen ist langwierig und facettenreich, da es verschiedene rechtliche Grundlagen beinhaltet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage für Abschiebungen liegt im Aufenthaltsgesetz, konkret in § 53, der die Ausweisung nach schweren Straftaten oder wiederholten Gesetzesverstößen regelt. Eine Abschiebung ist möglich, wenn eine Person mit einem Strafmaß von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde. Diese Maßnahmen sind als präventiv gedacht, um die öffentliche Sicherheit zu schützen, und betreffen vor allem schwerwiegende Delikte wie Gewaltverbrechen oder Drogenhandel, wie Passexperten erläutert.

Bei wiederholten Gesetzesverstößen entschieden die Behörden individuell, ob die Anwesenheit eines Ausländers in Deutschland die öffentliche Sicherheit gefährdet. Faktoren wie Integration und familiäre Bindungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Abschiebungen dürfen zudem aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen – sei es wegen gesundheitlicher Bedenken oder der besonderen Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen. Häufig wird den Betroffenen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gewährt, bevor zwangsweise Maßnahmen eingeleitet werden.

Ablauf und Form der Abschiebung

Die Durchführung der Abschiebung erfolgt nach einer schriftlichen Entscheidung der zuständigen Behörde. Diese Entscheidung enthält oft auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Zeitraum, was die Rückkehr des Betroffenen nach Deutschland wesentlich erschwert. Nach der Abschiebung könnte eine Einreisesperre verhängt werden, die mehrere Jahre andauern kann, und die Wiedereinreise in Deutschland oder im Schengen-Raum auf unbestimmte Zeit verhindert. Auch in dieser Hinsicht spielt die professionelle Zusammenarbeit der beteiligten Stellen eine maßgebliche Rolle.

Das letzte Mittel, um ausreisepflichtige Personen aus Deutschland zu entfernen, ist die Abschiebehaft. Dabei wird ein Freiheitsentzug zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angeordnet, die zwischen zehn Tagen und 18 Monaten variieren kann. An der Haupteintrittstelle in Bad Kreuznach wird immer ein gewisses Maß an Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den Prozess ordnungsgemäß und sicher zu gestalten, wie ebenfalls von bpb.de detailliert erklärt wird.

Diese Entwicklungen zeigen, dass das Thema Abschiebung ein sensibles und vielschichtiges Feld ist, das durch rechtliche Vorgaben sowie soziale Rahmenbedingungen stark geprägt wird. Sicherheit und Gerechtigkeit für die Bürger stehen dabei an oberster Stelle.