Neuer Grundsteuer-Bescheid für Bad Kreuznach: Änderungen ab 24. Juni!

Neuer Grundsteuer-Bescheid für Bad Kreuznach: Änderungen ab 24. Juni!
In Bad Kreuznach steht eine wichtige Neuerung für Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer an: Am 24. Juni 2025 werden die Bescheide über die geänderte Festsetzung der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2025 versandt. Diese Information verbreitet sich aktuell durch das Kämmereiamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach und betrifft alle Bürger der Stadt, die Grundstücke besitzen.
Im Rahmen einer Stadtratsentscheidung vom 27. Mai 2025 wurde eine Hebesatzsatzung beschlossen, die differenzierte Hebesätze für unbebaute und bebaute Grundstücke einführt. Dabei gilt die neue Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze wurden wie folgt festgelegt:
Grundstücksart | Hebesatz (v.H.) |
---|---|
Unbebaute Grundstücke | 650 |
Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke) | 650 |
Bebaute Grundstücke (Nichtwohngrundstücke) | 1.300 |
Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenden Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral für Immobilienbesitzer zu gestalten. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neubewertung der Immobilienwerte, die in die Berechnung der Grundsteuer einfließen.
Neues System bringt Veränderungen
Die Zuordnung der Grundstücke zu den neuen Hebesätzen erfolgt über die Grundstücksart, die im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vermerkt ist. Es gibt insgesamt neun verschiedene Grundstücksarten, die jeweils den vorgenannten Hebesätzen zugeordnet sind. Dazu gehören:
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke): Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum
- Bebaute Grundstücke (Nichtwohngrundstücke): Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück, sonstiges bebautes Grundstück
Die grundlegenden Veränderungen in der Grundsteuer B und die neuen Hebesätze bedeuten mehr als nur eine Anpassung. Die erste Fälligkeit der Zahlungen ist für den 1. April 2025 vorgesehen, gefolgt von weiteren Fälligkeiten am 15. Mai, 15. August und 15. November des gleichen Jahres. Zu beachten ist, dass die Zahlungen vor dem Erhalt des Grundsteuerbescheides unterlassen werden sollten, wie die Stadtverwaltung mitteilt.
Interessant dürfte auch die Entwicklung der Hebesätze auf Landesebene sein. In den letzten Jahren stiegen die durchschnittlichen Hebesätze zur Grundsteuer B in vielen Kommunen. So verzeichneten über 13% der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Hebesatzerhöhungen, wobei Bad Kreuznach eine differenzierte Herangehensweise wählt, die den verschiedenen Grundstücksarten Rechnung trägt.
Mit diesen Änderungen zeigt Bad Kreuznach, dass es bereit ist, sich den Herausforderungen der Grundsteuerreform zu stellen, um eine faire und gerechte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.