Schwarze Null im Haushalt: Verbandsgemeinde feiert Erfolge und warnt!

Verbandsgemeinde Donnersbergkreis verabschiedet Nachtragshaushalt mit "Schwarzer Null" und warnt vor finanziellen Herausforderungen.

Verbandsgemeinde Donnersbergkreis verabschiedet Nachtragshaushalt mit "Schwarzer Null" und warnt vor finanziellen Herausforderungen.
Verbandsgemeinde Donnersbergkreis verabschiedet Nachtragshaushalt mit "Schwarzer Null" und warnt vor finanziellen Herausforderungen.

Schwarze Null im Haushalt: Verbandsgemeinde feiert Erfolge und warnt!

Die Verbandsgemeinde hat am 27. Juni 2025 mit Großzügigkeit und Einstimmigkeit ihren Nachtragshaushalt verabschiedet. In einem erfreulichen Schritt zeigt sich dabei eine „Schwarze Null“, nachdem das ursprünglich veranschlagte Jahresdefizit von 468.958 Euro in ein Plus von 170.452 Euro umgewandelt werden konnte. Hauptverantwortlich für dieses positive Ergebnis ist die Zurückstellung der Kosten für den Hochwasserschutz. Auch die Erträge aus Erneuerbaren Energien konnten sich sehen lassen. Alle Fraktionen stimmten dem Nachtragshaushalt zu, während Verbandsbürgermeister Michael Cullmann (SPD) einige Vorbehalte zur Nachhaltigkeit des Ergebnisses äußerte. Diese Entwicklung lässt die Bürger und Verantwortlichen gleichermaßen aufatmen und stimmt optimistisch für die Zukunft der Gemeindekasse.

Hintergründe zur Haushaltslage

Doch wie steht es um die Haushaltslage auf Bundesebene? Hier droht es, spannend zu werden: Im November 2023 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz von 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die strittigen 60 Milliarden Euro Kredite aus einem Sondervermögen mussten zur Bewältigung der Corona-Folgen umgewidmet werden, was nun rechtliche Fragen aufwirft. Solche Sondervermögen sind in der Regel zweckgebunden, und die Nutzung für andere Zwecke könnte gegen das Verfassungsgebot der Jährlichkeit verstoßen, wie die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet.

Besonders brisant sind die finanziellen Probleme, die den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung betreffen. Unter these Maßnahmen fallen unter anderem die Gebäudesanierung, der Ausbau erneuerbarer Energien und Subventionen für die Industrie. Es muss erwähnt werden, dass bereits 2023 ausgezahlte Gelder für Gas- und Strompreisbremsen aus diesen rechtlich fragwürdigen Sondervermögen finanziert wurden. Nun sieht die Bundesregierung sich gezwungen, für diese ausgezahlten Mittel Ersatzfinanzierungen zu suchen.

Die Herausforderungen vor dem Bundestag

Der Bundeshaushalt 2024, der geplante Ausgaben von etwa 477 Milliarden Euro vorsieht, was einen Anstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, hat es nicht leicht. Mit der aktuellen politischen Lage und dem Bruch der Ampel-Koalition sind die Chancen, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, deutlich gesunken. Der für November 2024 geplante Schritt wurde aufgrund der instabilen Koalition verhindert.

In Deutschland gibt es jedoch einige rechtliche Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass kein Government-Shutdown droht. Das Grundgesetz ermöglicht Lösungen wie die vorläufige Haushaltsführung oder das Notbewilligungsrecht des Finanzministers, um die finanziellen Verpflichtungen weiterhin erfüllen zu können. Doch es bleibt ein heißes Eisen: Der Bundeshaushalt 2025 wird voraussichtlich vor den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 nicht mehr beschlossen werden können, was die Unsicherheit erhöht. Die Bundesregierung versucht, ihre Ausgaben durch einen Abbau klimaschädlicher Subventionen und andere Maßnahmen zu konsolidieren, um die Budgetlage zu stabilisieren und die Bürger nicht weiter zu belasten.

Wie man sieht, haben sowohl die lokalen als auch die Bundeshaushalte ihre ganz eigenen Herausforderungen. Während die Verbandsgemeinde in der Kölner Region ihre Hausaufgaben macht, bleibt die Frage, ob die Bundesregierung bald ihre Schuldenbremsen aktivieren wird. Die kommenden Monate werden zeigen, ob kluge Strategien und die richtigen Entscheidungen ausreichen, um aus der Krise zu kommen.

Für weitere Informationen und Hintergründe besuchen Sie die Artikel von Rheinpfalz, bpb.de und LTO.