Nachbarschaftsstreit eskaliert: Gericht zwingt Umbau einer Treppe!

Ein Nachbarschaftsstreit in Germersheim führt zu einem Gerichtsurteil: Rückbau einer Treppe, die die Zufahrt blockiert.

Ein Nachbarschaftsstreit in Germersheim führt zu einem Gerichtsurteil: Rückbau einer Treppe, die die Zufahrt blockiert.
Ein Nachbarschaftsstreit in Germersheim führt zu einem Gerichtsurteil: Rückbau einer Treppe, die die Zufahrt blockiert.

Nachbarschaftsstreit eskaliert: Gericht zwingt Umbau einer Treppe!

Ein Nachbarschaftsstreit der besonderen Art beschäftigt die Gerichte und die Anwohner eines kleinen Wohngebiets in der Region Germersheim. Dabei geht es um eine Treppe, die einen Hauseigentümer besonders belastet. Vor drei Jahren machten Berichte über den Konflikt zwischen dem Besitzer eines Hauses an der Straße und demjenigen des dahinter gelegenen Hauses die Runde. Jetzt hat das Landgericht in Landau entschieden, dass die breitere Treppe zurückgebaut werden muss, da sie eine existierende Grunddienstbarkeit beeinträchtigt.

Wie die Rheinpfalz berichtet, war der Grund, warum es dazu kam, dass der Besitzer des vorderen Hauses, nach einem von ihm durchgeführten Umbau, die Zufahrt für sein hinteres Nachbargrundstück erheblich erschwert hat. Der Kläger, der im hinteren Haus wohnt, kann nun nicht mehr problemlos mit dem Auto seine Einkäufe bis zum eigenen Anwesen transportieren, was speziell bei einer eingetragenen Überfahrt im Grundbuch äußerst ärgerlich ist.

Das Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Landau in der Pfalz, das sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten befasst, hat klargestellt, dass die im Jahr 1960 eingetragene Grunddienstbarkeit weiterhin Gültigkeit hat und auch das Befahren des Grundstücks zulässt. Der Beklagte, also der Hausbesitzer an der Straße, wurde aufgefordert, die Treppe auf die ursprüngliche Breite von lediglich 50 cm zurückzubauen. Während einer Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss Anfang Juni wurden auch zusätzliche bautechnische Aspekte besprochen, allerdings steht das Ergebnis dieser Sitzung noch aus.

Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass die alte Treppe zwar kleiner, jedoch den baulichen Vorgaben vollkommen genügt. Die neue Treppe mag sicherer erscheinen, erschwert allerdings die Nutzung durch den Hinterlieger. Das Gericht wies die Vorwürfe des Beklagten zurück, der darauf hinwies, dass die Grunddienstbarkeit dem Kläger nicht das Befahren des Grundstücks erlaube. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig und könnte möglicherweise später Auswirkungen auf die Kategorien der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen haben.

Bauliche Probleme und Brandschutz

Doch das ist nicht die einzige Baustelle, die derzeit im Fokus steht. Der Besitzer des hinteren Grundstücks hat darüber hinaus bauliche Änderungen an einem Schuppen gefordert, der an sein Anwesen angebaut ist. Diesem Schuppen wird vorgeworfen, gegen die Brandschutzbestimmungen zu verstoßen. Die Kreisverwaltung hat das Thema bereits aufgegriffen, kann aber momentan keine weiteren Informationen dazu geben.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein breites Feld, das in den letzten Jahren immer wieder die Gerichte beschäftigt, wie Deubner Recht verdeutlicht. Die rechtlichen Grundlagen sind im deutschen Nachbarrecht verankert, wo unter anderem Regelungen über Grundstücksgrenzen, Hecken oder Lärmbelästigungen zu finden sind. Hier zeigt sich, dass gute Nachbarschaft oft weit mehr kostet als nur den guten Willen – im Zweifel sucht man im schlimmsten Fall eben die Entscheidungen der Zivilgerichte.

Und was wird nun aus dem Streit? Bleibt der Konflikt bestehen oder zieht der Eigentümer des vorderen Hauses nun die Reißleine? Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die baulichen Anforderungen genehmigt werden können, ohne weiteren Streit zu provozieren.