Kampf um die Windräder: Gerichte entscheiden für private Energieanlagen!
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass private Kleinwindenergieanlagen trotz fehlender Netzeinspeisung gebaut werden dürfen.

Kampf um die Windräder: Gerichte entscheiden für private Energieanlagen!
Die Diskussion um die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Rheinland-Pfalz. Am 4. April 2024 fällte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein mit Spannung erwartetes Urteil zu diesem Thema. Der Fall dreht sich um eine Klage von Anwohnern aus dem Landkreis Altenkirchen, die vier Kleinwindräder mit einer Höhe von 6,50 Metern auf ihrem Grundstück errichten wollten.
Der Landkreis hatte den Antrag der Anwohner abgelehnt, da die kleinen Windanlagen nicht der öffentlichen Energieversorgung dienten. Doch das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass die Errichtung der Anlagen ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) darstellt. Dies gilt auch, wenn der produzierte Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird, sondern für den eigenen Verbrauch genutzt wird, wie die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts erklärt.
Umweltfreundlicher Fortschritt oder Bedenken?
Mit der Entscheidung soll die umwelt- und ressourcenschonende Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert werden, wie das Gericht in seinem Urteil deutlich machte. Bedenken des Landkreises hinsichtlich einer möglichen „Wildwuchs“-Entwicklung von Kleinwindanlagen wurden zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass es keinen ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals für die öffentliche Energieversorgung bedarf und dass keine öffentlichen Belange der Genehmigung der Windräder entgegenstehen.
Das Urteil hat im Landkreis Altenkirchen einige Wellen geschlagen und wird als richtungsweisend für zukünftige Projekte angesehen. Leserinnen und Leser könnten sich fragen: Welche Auswirkungen hat dies auf ähnliche Vorhaben in der Region? Während die Entscheidung in Altenkirchen gefeiert wird, bleibt ein weiterer Windrad-Streit im Landkreis Trier-Saarburg noch ungelöst.
Ein weiterer Fall im Landkreis Trier-Saarburg
Hier weht ein anderer Wind: Ein Ehepaar hatte einen Antrag auf eine 24 Meter hohe Kleinwindanlage gestellt, der jedoch aufgrund von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung abgelehnt wurde. Zunächst gab das Verwaltungsgericht Trier der Gemeinde recht, doch das Oberverwaltungsgericht ordnete eine erneute Prüfung des Falls an, weil im Flächennutzungsplan Fehler festgestellt wurden. Der Ehemann des antragstellenden Paares äußerte, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden und sie nun auf eine Entscheidung warten. Die Windkraftanlage sollte eigentlich schon seit 2019 Strom erzeugen.
Der Gang der Dinge in diesen beiden Fällen zeigt, wie unterschiedlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in den verschiedenen Landkreisen sein können. Während das Gericht in Altenkirchen den Pfad für die Kleinwindenergie zumindest einen Schritt weiter öffnete, bleibt der Streit im Landkreis Trier-Saarburg unverändert angespannt.
Die aktuellen Entwicklungen um Kleinwindenergieanlagen verdeutlichen, dass das Thema regenerativer Energieerzeugung keine Eintagsfliege ist, sondern weiterhin im Fokus der politischen und gesellschaftlichen Diskussion steht. Das Gerichtsurteil könnte auch im Sinne der Energiewende als positives Signal gewertet werden, mit der Hoffnung, dass mehr Menschen ein gutes Händchen für nachhaltige Energieprojekte finden.