Hacker trickst Unternehmer aus: Millionen-Missbrauch per E-Mail!

Das Landgericht Koblenz entschied über Haftung nach einem Hackerangriff: Werkunternehmer erhält 75% des Werklohns zurück.

Das Landgericht Koblenz entschied über Haftung nach einem Hackerangriff: Werkunternehmer erhält 75% des Werklohns zurück.
Das Landgericht Koblenz entschied über Haftung nach einem Hackerangriff: Werkunternehmer erhält 75% des Werklohns zurück.

Hacker trickst Unternehmer aus: Millionen-Missbrauch per E-Mail!

Holzbauunternehmen aufgepasst! Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Koblenz wirft wichtige Fragen zur Haftung bei Cyberangriffen auf. In einer grenzwertigen Geschichte hat ein Hacker betrügerische E-Mails verschickt, wodurch ein gezahlter Betrag für den Bau eines Zauns auf ein falsches Konto überwiesen wurde. Der Werkunternehmer, der den Zaun für 11.000 Euro errichtet hatte, erlebte eine bittere Überraschung, als er von seinem Auftraggeber nur die Informationen zu Screenshots verspäteter Überweisungen erhielt, die an einen Dritten, „Ronald Serge B.“, gingen, der mit der Sache nicht in Verbindung stand. Dies berichtet LTO.

Der Auftragskiller in dieser Geschichte holte rechtlichen Rat und klagte auf Zahlung des Werklohns. Das Koblenzer Gericht entschied daraufhin zugunsten des Handwerkers. Der Richter stellte klar, dass die Überweisung an ein fremdes Konto keine Erfüllung der Zahlungspflicht darstellt und belohnte den klagenden Unternehmer mit 8.250 Euro. Was die Sache noch komplizierter macht: Der Auftraggeber war unter dem Strich nicht ganz ohne Schuld, denn er hätte die neuen Kontodaten kritisch hinterfragen müssen. Das Gericht wies auch auf den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin, da der Werkunternehmer es versäumt hatte, personenbezogene Daten ausreichend zu schützen.

Der Rahmen von Cyberangriffen

In Zeiten von stetig steigenden Hackerangriffen rückt der rechtliche Schutz vor solchen Cyberattacken mehr denn je in den Fokus. Im Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundlegende Urteile gefällt, die die Haftung und Schadensersatzansprüche bei Cyberangriffen regeln, wie Heuking berichtet. Hierbei wird die Maßnahme der Datensicherheit und die Beweislast bei immateriellen Schäden thematisiert.

Ein zentrales Ergebnis dieser Urteile ist, dass Unternehmen angehalten werden, robuste IT-Sicherheitsstrukturen aufzubauen, um sich gegen mögliche Haftungsrisiken abzusichern. Betriebe, die sich den Herausforderungen der Cyberkriminalität nicht stellen, könnten für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind. Auch im aktuellen Koblenzer Fall zeigt sich, wie wichtig es ist, kritische Kommunikation und Transaktionen zu sichern.

Die Kosten von Cyberangriffen

Die steigende Zahl an Cyberangriffen und Datendiebstählen in den letzten Jahren ist alarmierend. Wie Tagesschau berichtet, können Betroffene Schadensersatz verlangen, wenn persönliche Daten unbefugt verwendet werden. Der EuGH hat in weitreichenden Entscheidungen auch erläutert, dass bereits die „begründete Befürchtung“ eines Datenmissbrauchs zu Ansprüchen führen kann, was die Verantwortung der Unternehmen zur Sicherstellung ihrer Datensicherheit nochmals verstärkt.

Im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen von solchen Vorfällen ist es nicht nur eine Frage der Reputation, sondern auch von handfesten Geldern, die auf dem Spiel stehen. Der Koblenzer Fall zeigt exemplarisch, dass es nicht nur um die Pflicht zur Zahlung geht, sondern auch um das Vertrauen, das in eine Geschäftsbeziehung gesetzt wird.

Fazit: Unternehmer sollten wachsam und vorbereitet sein. Cyberbetrug kann jeden treffen und die Folgen sind gravierend. Ein kluger und vorausschauender Umgang mit sensiblen Daten ist darum unerlässlich. Die Lehren aus gerichtlichen Auseinandersetzungen wie in Koblenz können nur den einen Weg weisen: Robust gegen Cyberangriffe und deren Folgen zu sein.