Prozess gegen Neonazis: Combat 18-Führung im Visier der Justiz!

Prozess gegen Neonazis: Combat 18-Führung im Visier der Justiz!
In Dortmund ist heute ein Prozess gegen vier Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ gestartet. Diese besorgniserregende Organisation wurde bereits im Jahr 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten, da ihre Ziele als antidemokratisch und verfassungswidrig eingestuft wurden. Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, einen totalitären, demokratiefreien Staat nach dem Vorbild des Nationalsozialismus zu errichten. Wie SWR Aktuell berichtet, stehen die Angeklagten im Verdacht, die Aktivitäten von „Combat 18 Deutschland“ im Untergrund fortgeführt zu haben.
Die vier Angeklagten – darunter ein Mann aus Dortmund, einer aus Eisenach, einer aus Gießen und Gregor M. aus der Vulkaneifel – sollen neue Mitglieder durch Leistungsmärsche, Rechtsrockkonzerte und Prüfungsfragen über den Nationalsozialismus rekrutiert haben. Laut Berichten von Tagesschau deutet vieles darauf hin, dass mindestens 14 konspirative Treffen der Gruppe organisiert wurden, trotz des Verbots. Ein ganz schön dicker Brocken, wenn man bedenkt, dass die rechtsextreme Szene mit solchen Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung verstößt.
Aktive Netzwerke und Ermittlungen
Die Organisation „Combat 18“ wurde ursprünglich 1992 in Großbritannien gegründet und war der bewaffnete Arm des ebenfalls verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“. Der Name steht für „Kampftruppe Adolf Hitler“, wobei die Zahl 18 sich auf die Initialen von Adolf Hitler bezieht. Diese Gruppe ist für zahlreiche Anschläge in Europa verantwortlich, darunter ein verheerender Nagelbombenanschlag in London im Jahr 1999, der drei Menschen das Leben kostete und über 100 Verletzte forderte.
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zeigen, dass die Gefahr von „Combat 18“ nicht nur theoretisch ist. Bei einer bundesweiten Razzia im April 2022 wurden rund 60 Wohnungen von Rechtsextremisten durchsucht, was die Aktivitäten dieser Gruppe eindrucksvoll dokumentiert. Jetzt könnten die vier Angeklagten wegen Verstößen gegen das Vereinigungsverbot mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Gregor M. aus der Vulkaneifel
Besonders im Fokus steht Gregor M., der in der rechtsextremen Musikszene aktiv ist und bereits mehrfach vor dem Gesetz stand. Er gilt als zentral für die Neonazigruppe „Chaos Crew“, die seit 2004 konspirative Konzerte veranstaltet. M. wird verdächtigt, auch an Vorfällen beteiligt gewesen zu sein, wie dem Pöbeln von Besuchern auf einem Weinfest in Briedel im Juli 2024.
Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt zudem gegen einen der Angeklagten wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Diese weitere Dimension der Ermittlungen zeigt, dass die rechtsextreme Bedrohung in der Region Trier ernst genommen werden muss. Der Druck auf diese Gesellen steigt, während die Ermittlungen gegen weitere mutmaßliche Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ aus anderen Bundesländern wie Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern weiterlaufen.
Insgesamt zeigt der Prozess in Dortmund, wie aktiv und gefährlich rechtsextreme Netzwerke weiterhin sind und wie wichtig es ist, ihrer Machenschaften auf den Grund zu gehen, um die demokratische Grundordnung zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit diesen Fällen umgehen werden und welche Strafen die Angeklagten letztlich erwarten dürfen.