60-Jähriger bedroht Kinder mit Soft-Air-Waffe auf Spielplatz in Weinheim!

Ein 60-jähriger Mann bedrohte in Weinheim spielende Kinder mit einer Soft-Air-Pistole. Die Polizei ermittelt.

Ein 60-jähriger Mann bedrohte in Weinheim spielende Kinder mit einer Soft-Air-Pistole. Die Polizei ermittelt.
Ein 60-jähriger Mann bedrohte in Weinheim spielende Kinder mit einer Soft-Air-Pistole. Die Polizei ermittelt.

60-Jähriger bedroht Kinder mit Soft-Air-Waffe auf Spielplatz in Weinheim!

Am Donnerstagnachmittag ereignete sich im beschaulichen Weinheim, gelegen im Rhein-Neckar-Kreis, ein Vorfall, der für Aufregung sorgte. Ein 60-jähriger Mann überraschte eine Gruppe von sechs Kindern im Alter von 11 bis 14 Jahren auf einem Spielplatz in der Cestarostraße. Ca. um 17 Uhr flog ein Fußball unbeabsichtigt gegen die Wand eines benachbarten Anwesens. Was dann passierte, wirft Fragen auf: Wie weit kann personelle Aggression gehen?

Der Mann, dessen Geduld offenbar am Ende war, machte sich kurzerhand auf den Weg zum Spielplatz, zog eine Soft-Air-Waffe und bedrohte die Kinder mit der Forderung, den Fußball herauszugeben. Nach der Herausgabe der Bälle zog er sich in sein Haus zurück. Spiel und Spaß wurden jäh gestoppt, als die Polizei mit mehreren Streifen eintraf und den Mann vorläufig festnahm.

Komplexe Gemengelage

Die Reaktion des 60-Jährigen wirft nicht nur Fragen hinsichtlich seiner Einsichtsfähigkeit auf, sondern auch über die Verbindung von Schusswaffen und menschlichen Emotionen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 wurde festgestellt, dass die Bedrohung mit einer Softair-Pistole für sich genommen nicht unbedingt eine erhebliche Gefahr für die körperliche Integrität darstellt. Im konkreten Fall könnte jedoch abgeleitet werden, dass bedingter Vorsatz bestehen könnte, wenn die Opfer in akuter Gefahr waren. Die emotionale Reaktion der Kinder auf die Waffe könnte diesen Punkt unterstreichen, auch wenn theoretisch kein physischer Schaden entstand ([rechtsanwalt-urteile-entscheidungen] berichtet).

Das Waffengesetz betrachtet Soft-Air-Waffen als meldepflichtige Objekte, vor allem, wenn sie mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Dieser Umstand könnte nicht nur den Vorfall in Weinheim tangieren, sondern auch in der breiteren Diskussion um Waffenbesitz und dessen Sicherheit relevant sein, wie in einem Artikel über die Gefahren von Waffen und Bedrohungen hervorgehoben wird ([skppsc.ch] verdeutlicht die Problematik).

Folgen und Ermittlungen

Die Polizei des Polizeireviers Weinheim hat die Ermittlungen wegen Bedrohung und Nötigung gegen den Mann aufgenommen. Besonders aufmerksam sollte das Geschehen auch wegen der emotionalen Dimension betrachtet werden. Gewaltbereitschaft in jeglicher Form – sei es durch verbale oder physische Drohung oder den Einsatz von Spielzeugen, die echte Waffen imitieren – steht oft im Mittelpunkt, wenn es um öffentliche Sicherheit und persönliche Sicherheit geht. Der Mann räumte zwar den Vorfall ein, jedoch zeigte er sich uneinsichtig und machte die Kinder für das Geschehen verantwortlich.

Dieser Vorfall zeigt auf eindringliche Weise, wie schnell ein klarer Grenzen übertreten werden kann und wirft Fragen über die gesellschaftlichen Umgangsformen mit Bedrohungen und deren rechtlichen Konsequenzen auf. Die Ermittlungen zu diesem Fall dauern an und könnten möglicherweise weitere spannende Details zu Tage fördern.