Koblenz wählt: Diese vier Kandidaten kämpfen um das Oberbürgermeisteramt!

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Am 18.09.2025 wählen die Koblenzer einen neuen Oberbürgermeister. Vier Kandidaten treten an, um zahlreiche Herausforderungen zu meistern.

Am 18.09.2025 wählen die Koblenzer einen neuen Oberbürgermeister. Vier Kandidaten treten an, um zahlreiche Herausforderungen zu meistern.
Am 18.09.2025 wählen die Koblenzer einen neuen Oberbürgermeister. Vier Kandidaten treten an, um zahlreiche Herausforderungen zu meistern.

Koblenz wählt: Diese vier Kandidaten kämpfen um das Oberbürgermeisteramt!

In Koblenz stehen die Wahlurnen schon bald bereit! Am 18. September 2025 müssen die Bürger:innen der Rheinstadt entscheiden, wer die Geschicke der Stadt für die kommenden Jahre lenkt. Aktuell haben sich gleich vier Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters aufstellen lassen. Der amtierende Oberbürgermeister David Langner, der nun als parteiloser Kandidat ins Rennen geht, bekommt Konkurrenz von Ernst Knopp von der CDU, Markus Meixner von der AfD und David Dasbach von Die PARTEI. Diese Wahl könnte spannend werden!

Doch was genau sind die Aufgaben eines Oberbürgermeisters? Ralf Schmorleiz, ein Dozent für Kommunalrecht, erklärt, dass der Oberbürgermeister nicht nur Vorsitzender des Stadtrates ist, sondern auch Stimmrecht hat und Gremien einberuft sowie Sitzungen leitet. Auch die organisatorische und fachliche Leitung der Stadtverwaltung fällt in seinen Aufgabenbereich. Entscheidungen werden jedoch letztlich vom Stadtrat getroffen, der eine Mehrheit benötigt, um Beschlüsse zu fassen. So hat der Oberbürgermeister zwar die Möglichkeit, Initiativen zu starten, die Umsetzung hängt jedoch von vielen Faktoren ab.

Kommunalwahlrecht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt, und neben den Oberbürgermeistern werden auch Mitglieder der Gemeinderäte und Kreistage gewählt. Bei der Stimmenabgabe gibt es eine große Freiheit: Wähler:innen können kumulieren, panaschieren oder Kandidaten streichen. Dieses System sorgt dafür, dass die Stimmen der Bürger:innen fair und gerecht verteilt werden und trägt zur Stärkung der Demokratie bei. Außerdem dürfen nur wahlberechtigte Deutsche und EU-Bürger:innen abstimmen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Wahlbezirk wohnen, wie auf Wikipedia) erläutert wird.

Ein interessanter Aspekt des Kommunalwahlrechts ist, dass auch Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Landräte alle acht Jahre direkt gewählt werden. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind die Aufsichtsbehörden zuständig. In der Regel kümmert sich die obere Kommunalaufsichtsbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, um die Wahlprüfungen und stellt sicher, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Aufsicht und Beratung für die Kommunen werden geboten, und das Gesamtergebnis der Wahl wird von den Landeswahlleitern veröffentlicht, wie auf der Webseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erläutert wird.

Herausforderungen für den neuen Oberbürgermeister

Die Bürger:innen erhoffen sich positive Veränderungen und konkrete Wahlversprechen. Ein großes Anliegen ist beispielsweise der Bau von bezahlbarem Wohnraum. Vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen ist dies allerdings eine Herausforderung, die nicht alleine durch den Oberbürgermeister entschieden werden kann. Denn viele solcher Vorhaben benötigen die Zustimmung des Stadtrates und müssen die finanziellen Möglichkeiten der Stadt im Blick haben. Darüber hinaus beeinflussen Fachkräftemangel und gesetzliche Regelungen die Realisierbarkeit von Projekten.

Die Fragen, die die Wähler:innen nun beschäftigen, sind klar: Wer von den Kandidaten kann den Herausforderungen der Zukunft klug begegnen? Wer bringt das nötige Gespür und die Fähigkeit mit, in jeder Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen? Auf das Ergebnis der Wahl darf man gespannt sein! Nichts weniger als die Zukunft Koblenz‘ steht auf dem Spiel.