Landwirte in Rheinland-Pfalz: Gericht urteilt über Fördermittel ohne Nachweis!

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Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass Landwirte Fördermittel auch ohne schriftlichen Nutzungsnachweis erhalten können.

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass Landwirte Fördermittel auch ohne schriftlichen Nutzungsnachweis erhalten können.
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass Landwirte Fördermittel auch ohne schriftlichen Nutzungsnachweis erhalten können.

Landwirte in Rheinland-Pfalz: Gericht urteilt über Fördermittel ohne Nachweis!

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 17. September 2025 entschieden, dass Landwirte, die bewirtschaftete Flächen betreiben, keinen schriftlichen Nachweis über ihre Nutzungsberechtigung erbringen müssen. Dieses Urteil betrifft insbesondere das Programm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft), welches unter anderem den Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“ umfasst. Ein Landwirt aus dem Landkreis Mayen-Koblenz hatte gegen die Sparte der Fördermittel geklagt, nachdem ihm aus dem genannten Programm Beträge vorenthalten wurden.

Die Hintergründe der Klage sind komplex: Der Landkreis hatte 2022 Fördermittel an den Kläger bewilligt, jedoch die Auszahlung für bestimmte Flächen gestoppt, weil die Nachweise zur Nutzungsberechtigung fehlten. In diesem Fall handelt es sich um Flächen, die im Eigentum der Ortsgemeinde Weitersburg stehen, für die 2010 Pachtverträge vom Kläger gekündigt wurden. Der Kläger argumentierte, dass es keine Pflicht zur schriftlichen Nachweisführung für bewirtschaftete Parzellen gebe, und das Gericht gab ihm weitgehend Recht.

Umfang der Entscheidung

Das Gericht stellte klar, dass schriftliche Nachweise einzig in Zweifelsfällen angefordert werden dürfen. Die tatsächliche Nutzung der Flächen sei entscheidend für das Nutzungsrecht, und Nachweise müssen an spezifische Kriterien geknüpft sein. Fördermittel können nur dann einbehalten werden, wenn es belastbare Anhaltspunkte für das Fehlen einer Nutzungsberechtigung gibt.

Die Entscheidung betrifft in erster Linie die Flurstücke der Ortsgemeinde Weitersburg, für die keine gültigen Pachtverträge mit dem Kläger existieren. Diese Klarstellung wird viele Landwirte befreiend stimmen, da sie nun zumindest in der Regel keinen ständigen Nachweis über ihre Flächen erbringen müssen.

Berufungsmöglichkeit

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung zu stellen. Dies bedeutet, dass das Thema möglicherweise nicht gänzlich abgeschlossen ist und weitere rechtliche Auseinandersetzungen folgen könnten.

Für Bewohner von Koblenz, die sich über das Bürgeramt informieren möchten, gibt es eine Vielzahl von Dienstleistungen, die dort zur Verfügung stehen, von der Anmeldung bis hin zu Beglaubigungen. Details dazu sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Koblenz zu finden hier.

Zusammenfassend zeigt das Urteil, dass die Thematik um Agrarfördermittel und Nutzungsnachweise nicht nur die Landwirte betrifft, sondern auch weitreichende Folgen für die Förderprogramme in Rheinland-Pfalz haben könnte. Diese Entscheidung könnte somit mehr Spielraum für viele Landwirte schaffen und die Bürokratie in diesem Bereich etwas erleichtern. Der Fall bleibt jedoch spannend und die nächsten Schritte sind abzuwarten.