Bürgergeld-Ausgaben in Rheinland-Pfalz steigen rasant um 30%!

Die Ausgaben für das Bürgergeld in Rheinland-Pfalz steigen 2025 deutlich, während neue Regelungen für Hilfebedürftige eingeführt werden.

Die Ausgaben für das Bürgergeld in Rheinland-Pfalz steigen 2025 deutlich, während neue Regelungen für Hilfebedürftige eingeführt werden.
Die Ausgaben für das Bürgergeld in Rheinland-Pfalz steigen 2025 deutlich, während neue Regelungen für Hilfebedürftige eingeführt werden.

Bürgergeld-Ausgaben in Rheinland-Pfalz steigen rasant um 30%!

In Rheinland-Pfalz sind die Ausgaben für das Bürgergeld in den letzten Jahren stark angestiegen. Laut einem Bericht von Rheinpfalz lagen die Gesamtausgaben für die Grundsicherung im Jahr 2022 bei über 1,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben um rund 30 Prozent gestiegen – von 1,4 Milliarden Euro auf diese hohe Summe.

Ein Rückblick auf die Zahlen zeigt, dass im Januar 2023 etwa 223.000 Menschen in Rheinland-Pfalz Bürgergeld erhielten. Das entspricht einem Anstieg von fast 14 Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2022. Ab 2023 wird die Grundsicherung unter dem neuen Namen Bürgergeld angeboten, nachdem sie zuvor als Hartz IV bekannt war.

Bürgergeld: Was steht dahinter?

Das Bürgergeld wird nur an hilfebedürftige Personen ausgezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern können. Nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle. Nach den Informationen von mastd.rlp.de können verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden. Zum Beispiel gibt es einen Grundfreibetrag von 100 Euro, und bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 1000 Euro wird zusätzlich ein Anteil von 20 Prozent anrechnungsfrei belassen.

Die Freibeträge sind unterschiedlich, je nachdem, ob man Kinder hat oder nicht: So liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne Kinder bei 1.200 Euro Bruttoeinkommen, während sie für Hilfebedürftige mit Kindern bei 1.500 Euro liegt.

Unterschiede zu anderen Sozialleistungen

Neben dem Bürgergeld gibt es auch andere soziale Unterstützungssysteme. Wie auf buerger-geld.org beschrieben, richtet sich das Bürgergeld vor allem an erwerbsfähige Personen und deren Angehörige. Dagegen bekommen ältere Menschen und Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung die Grundsicherung, während Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen greift.

Das Bürgergeld setzt stets die Erwerbsfähigkeit voraus. Anspruch auf diese Leistung haben nur diejenigen, die täglich mindestens drei Stunden arbeiten können oder in einem Haushalt mit einem erwerbsfähigen Angehörigen leben. Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig ist, hat Anspruch auf Sozialhilfe, geregelt im SGB XII.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen und der geplanten Umgestaltung des Bürgergeldes durch Union und SPD, die eine Verschärfung der Regeln vorsehen, ist zu erwarten, dass der Druck auf Arbeitslose und die Arbeitsvermittlung steigen wird. Künftige Hartz IV-Empfänger müssen sich demnach auf striktere Anforderungen einstellen und sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.