Warum blitzen Windräder jetzt nur noch sporadisch im Speyerer Umland?

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Erfahren Sie, wie sich die Beleuchtung von Windkraftanlagen im Rhein-Pfalz-Kreis seit 2025 verändert hat und welche neuen Vorschriften gelten.

Erfahren Sie, wie sich die Beleuchtung von Windkraftanlagen im Rhein-Pfalz-Kreis seit 2025 verändert hat und welche neuen Vorschriften gelten.
Erfahren Sie, wie sich die Beleuchtung von Windkraftanlagen im Rhein-Pfalz-Kreis seit 2025 verändert hat und welche neuen Vorschriften gelten.

Warum blitzen Windräder jetzt nur noch sporadisch im Speyerer Umland?

In den letzten Monaten hat sich die nächtliche Beleuchtung von Windkraftanlagen in Deutschland stark gewandelt. Die bis dahin für den Luftverkehr unentwegt blinkenden Windräder blitzen nun nur noch auf, wenn es erforderlich ist. Dies ist eine direkte Folge neuer gesetzlicher Bestimmungen, die seit Beginn des Jahres 2025 in Kraft sind. Diese Entwicklung trifft besonders die Region um Speyer, wo die Anwohner an die imposanten Windkraftanlagen mit Höhen von über 100 Metern gewöhnt sind. Doch viele Leser zeigen sich verwundert darüber, warum nicht alle Windräder gleich blinken. Diese Unterschiede lassen sich durch die neue Technik der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) erklären, die in den letzten Monaten implementiert wurde. Laut rheinpfalz.de ist diese Beleuchtung notwendig, um die Türme als Hindernis für Piloten von Flugzeugen oder Hubschraubern sichtbar zu machen.

Bislang war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Windkraftanlagen nachts dauerhaft blinkten, was viele Menschen störte. Künftig bleibt das Licht der Windräder die meiste Zeit ausgeschaltet. Die neuen Blinklichter werden nur aktiviert, wenn sich ein Flugobjekt innerhalb eines Radius von sechs Kilometern und einer Flughöhe von unter 600 Metern nähert. Diese Maßnahme soll nicht nur die Nachtlandschaft entlasten, sondern auch die Akzeptanz für die Nutzung von Windenergieanlagen erhöhen, berichtet enbw.com.

Neue Regelungen ab 2025

Die Pflicht zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle großen Windkraftanlagen, unabhängig davon, ob sie neu gebaut oder bereits existierend sind. Zwar war die ursprüngliche Frist zur Umsetzung bereits der 1. Juli 2020, sie wurde jedoch aufgrund technischer Herausforderungen mehrfach verlängert. Aktuell müssen Betreiber unverzüglich einen Antrag auf Zulassung einer BNK stellen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dies birgt jedoch Herausforderungen, vor allem im Genehmigungsprozess, wie windindustrie-in-deutschland.de erläutert.

Für die Betreiber bedeutet dies, dass eine gute Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden von größter Wichtigkeit ist. Unterschiedliche Abläufe je nach Bundesland sowie mögliche Ausnahmen von der BNK-Pflicht können für Verwirrungen sorgen. Insbesondere wird beachtet, dass Änderungen an bestehenden Anlagen der Zustimmung der Luftfahrtbehörde bedürfen, wobei bei einer Ablehnung keine Implementierung des neuen BNK-Radars möglich ist.

Sichtbarkeit für die Sicherheit

Die Wichtigkeit dieser Maßnahmen kann nicht genug betont werden: Leuchtfeuer garantieren die Sicherheit der Luftfahrt und helfen, die Gefahr von Kollisionen mit Windkraftanlagen in der Nacht zu minimieren. So können die großen Windräder zwar als optische Dominanz in der Landschaft erscheinen, doch durch intelligente Technik und neue Richtlinien wird ihr Einfluss auf die nächtliche Umgebung gezielt gesteuert.

Insgesamt zeigt sich, dass die Entwicklungen rund um die nächtliche Kennzeichnung von Windkraftanlagen nicht nur einen technischen Fortschritt darstellen, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und akzeptierten Nutzung erneuerbarer Energien. Die Herausforderungen, die mit den neuen Gesetzgebungen einhergehen, bieten den Betreibern die Möglichkeit, sich intensiver mit den notwendigen Genehmigungen und Verfahren auseinanderzusetzen und tragen so zur Sicherheit in den Lüften und zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei.