Kein Bordell in Speyer: Gericht weist Klage des Betreibers zurück!

Kein Bordell in Speyer: Gericht weist Klage des Betreibers zurück!
Gerichtliche Auseinandersetzungen um die Betriebserlaubnis für Bordelle sind keine Seltenheit – das zeigt der aktuelle Fall in Speyer. Wie Pfalz-Express berichtet, wies das Verwaltungsgericht Neustadt am 2. Juni 2025 die Klage eines ehemaligen Geschäftsführers einer aufgelösten GmbH hinsichtlich der Ablehnung einer Betriebserlaubnis für ein Bordell in der Stadt ab. Der Mann, der seit 2017 im Bordellgewerbe tätig war, sah sich mit einer Reihe von rechtlichen Herausforderungen konfrontiert.
Die Stadt Speyer hatte bereits im September 2023 den Antrag des Klägers auf Betriebserlaubnis abgelehnt. Die Begründung dafür war eindeutig: Es gab laufende Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die unter anderem auch ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen den Kläger wegen des Betriebs ohne Genehmigung beinhalteten. Es ist kein Geheimnis, dass für Betriebe des Prostitutionsgewerbes eine Genehmigung unerlässlich ist, wie auch im Prostituiertenschutzgesetz festgelegt. Das Gesetz führt umfangreiche Pflichten für Betreiber ein, die von Bordellen über Escort-Agenturen bis hin zu Prostitutionsveranstaltungen reichen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz müssen Betreiber eine Konzession beantragen, die die gesetzlichen Vorgaben und Auflagen umfasst. Dazu gehört auch ein zulässiges Betriebskonzept, das die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet und sicherstellt, dass keine nennenswerten Nachteile für die Allgemeinheit entstehen. Betriebe, die nicht die Jugend schützen oder in Sperrbezirken ansässig sind, können keine Genehmigung erhalten. Zudem ist die „Zuverlässigkeit“ des Antragsstellers von Bedeutung – Strafen wegen Verstöße gegen das Gesetz können zu einer Ablehnung führen.
In diesem speziellen Fall stellte das Gericht klar, dass der Kläger nicht klageberechtigt sei, da die GmbH, für die er die Erlaubnis beantragte, längst aufgelöst war. Weiterhin berichteten die Richter, dass der Kläger über Jahre hinweg ein Bordell ohne Genehmigung betrieb und somit gegen grundlegende Bestimmungen der Gesetze verstieß. Ermittlungen hatten zudem umfassende Hinweise auf mögliche weitere Gesetzesverletzungen zutage gefördert. Für die Stadt blieb somit kein Ermessensspielraum im Hinblick auf die Ablehnung der Betriebserlaubnis.
Folgen und Ausblick
Eine Berufung ist jedoch noch möglich. Der Kläger hat die Option, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu stellen. Das gesamte Verfahren zeigt eindrücklich die Bedeutung von Rechtsvorschriften im Prostitutionsgewerbe und die strengen Auflagen, die damit verbunden sind. Nach Informationen von Anwalt.de müssen Betreiber verschiedene Anforderungen erfüllen, von der Einhaltung der Hygienestandards bis hin zur Sicherstellung, dass nur Prostituierte mit gültigen Anmeldebescheinigungen beschäftigt werden.
Für die betroffenen Betriebe ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und umzusetzen. Das aktuelle Urteil in Speyer ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Gesetzesverstöße im Prostitutionsgewerbe nicht ohne Konsequenzen bleiben.