Vogelgrippe in der Südwestpfalz: Stallpflicht und Verdachtsfälle!

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Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat eine Stallpflicht wegen Vogelgrippe erlassen. Verdachtsfälle und Maßnahmen im Überblick.

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat eine Stallpflicht wegen Vogelgrippe erlassen. Verdachtsfälle und Maßnahmen im Überblick.
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat eine Stallpflicht wegen Vogelgrippe erlassen. Verdachtsfälle und Maßnahmen im Überblick.

Vogelgrippe in der Südwestpfalz: Stallpflicht und Verdachtsfälle!

In den letzten Wochen hat die Vogelgrippe (H5N1) auch im Landkreis Südwestpfalz für Aufregung gesorgt. Die Kreisverwaltung hat deshalb eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 4. November in Kraft ist und den Bürgerinnen und Bürgern bis auf weiteres strikte Vorgaben macht. Die Verfügung betrifft nicht nur den Landkreis selbst, sondern auch die Städte Pirmasens und Zweibrücken. Ziel ist es, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und den Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu minimieren. Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt: Die Situation ist ernst, denn zahlreiche Regionen in Deutschland, darunter das Saarland und Hamburg, haben ebenfalls Stallpflicht angeordnet, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. [Tagesschau] berichtet, dass in diesen Gebieten zehntausende Tiere getötet wurden und auch Tote und Verdachtsfälle bei Wildvögeln gemeldet werden.

Die Stallpflicht verpflichtet alle gehaltenen Vögel, in geschlossenen Räumen gehalten zu werden. Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und -märkte sind verboten. Dies schränkt die Aktivitäten der Geflügelhaltern in der Region erheblich ein und zeigt, dass diese Maßnahmen nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Trotz eines bis jetzt niedrig gehaltenen Infektionsgeschehens in der Südwestpfalz gibt es bereits Verdachtsfälle, was die Ängste der Bevölkerung schürt.

Hoffnung auf baldige Aufhebung

Landrätin Dr. Susanne Ganster hat sich jedoch optimistisch geäußert und hofft auf eine baldige Aufhebung der Stallpflicht. Dies wäre ein Lichtblick für die Geflügelhalter, die unter den strengen Vorschriften leiden. Zur Meldung von toten oder kranken Vögeln hat die Kreisverwaltung eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Auch telefonische Meldungen sind unter 06331/809-259 zwischen 6.30 und 20 Uhr möglich. Dabei sollten stets Name, Erreichbarkeit, Fundort und eine Beschreibung der Vögel angegeben werden. Ein Appell an die Bevölkerung: Tote oder kranke Vögel sollten zwingend nicht angefasst oder mitgenommen werden.

In Deutschland ist die Lage angespannt. In Brandenburg beispielsweise wurden seit Anfang September bereits 35 Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen festgestellt, und täglich kommen neue Fälle hinzu. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft fordert daher ein bundesweites „Aufstallungsgebot“, um die Ausbreitung der gefährlichen Vogelgrippe einzudämmen. Über 500.000 Tiere wurden vorsorglich getötet, um die Seuche zu bekämpfen. Selbstverständlich sorgt dies für großen Unmut unter den Geflügelhaltern, die auf ihre Tiere angewiesen sind.

Die Vogelgrippe bleibt eine hochansteckende Infektionskrankheit, die besonders unter Kranichen verheerende Folgen hat; in Brandenburg wurden etwa 2.000 Kadaver dieser Vogelart gesichtet. Das tatsächliche Ausmaß der Infektion könnte jedoch noch höher sein, da das Friedrich-Loeffler-Institut zahlreiche Tierkadaver untersucht hat. Bisher ist das Risiko einer Ansteckung für Menschen extrem gering, doch dennoch bleibt die Situation angespannt und erfordert wachsamere Maßnahmen.

Um die Bevölkerung weiter zu informieren, hat die Kreisverwaltung eine spezielle Unterseite zur Geflügelpest auf ihrer Website eingerichtet, wo zusätzliche Informationen und Updates bereitgestellt werden. Die Menschen vor Ort sind aufgerufen, aufmerksam zu bleiben und bei entsprechenden Beobachtungen zur Sicherheit beizutragen. Denn wenn’s um die Gesundheit unserer Tiere geht, liegt uns allen etwas daran!