Abzocke in der Vulkaneifel: Autofahrerin zahlt 50 Euro an Fake-Polizisten!

Abzocke in der Vulkaneifel: Autofahrerin zahlt 50 Euro an Fake-Polizisten!
In der Vulkaneifel haben sich kürzlich erschreckende Vorfälle ereignet, bei denen eine Autofahrerin in der Nähe von Beinhausen Opfer einer dreisten Amtsanmaßung wurde. Wie die lokalen Nachrichtenplattform berichtet, hielten zwei unbekannte Männer die Frau mit einer rot-weißen Kelle an und gaben sich fälschlicherweise als Polizisten aus. Der vermeintliche Grund für den Halt war eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Um SOFORT aus der Situation herauszukommen, zahlte die Autofahrerin direkt vor Ort ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
Die Polizeiinspektion Daun hat bereits Ermittlungen aufgenommen, warnt jedoch eindringlich davor, dass es sich bei den Herren nicht um echte Polizeibeamte handelte. Diese Masche ist nicht nur dreist, sondern auch strafbar. Autofahrer sollten sich dringend in Erinnerung rufen, dass Bußgelder in der Regel nicht auf diese Weise kassiert werden.
Ein schmutziges Geschäft
Was für einen hinterhältigen Schwindel sind diese unehrlichen Männer da eigentlich am Spiel? Die rechtlichen Grundlagen der Amtsanmaßung sind klar geregelt. Laut Fachanwalt.de handelt es sich um das unrechtmäßige Vornehmen einer Handlung, die nur von einer Amtsperson vorgenommen werden darf – im konkreten Fall das Ausführen einer Verkehrskontrolle. Diese tückische Vorgehensweise kann mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.
Eine wichtige Aussage zu den Tatbestandsvarianten der Amtsanmaßung ist, dass es sich nicht nur um das bloße Ausgeben als Polizist handelt – eine strafbare Handlung liegt erst dann vor, wenn auch eine unbefugte Diensthandlung vorgenommen wird, wie etwa die Durchführung einer Verkehrskontrolle. Eine kostbare Lektion, die nun einige Autofahrer sicher einprägen werden.
Schutz und Prävention
Die Polizei hat die Bevölkerung aufgerufen, aufmerksam zu sein und beim Verdacht auf Amtsanmaßung immer den Kontakt zur echten Polizei aufrechtzuerhalten. Im Zweifelsfall stets den Dienstausweis des vermeintlichen Beamten verlangen und bei Unsicherheit eine Behörde konsultieren. Dies gibt einem ein gutes Gefühl, denn bei bedenklichen Situationen sollte man kurzfristig handeln.
Experten empfehlen auch, Anwälte für Strafrecht zu kontaktieren, wenn man in solche Vorfälle verwickelt wird. Dies ist besonders wichtig, um sich über mögliche Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld im Klaren zu sein. Der unter Bussgeldkatalog.org festgehaltene Punkt, dass verjährte Taten innerhalb von fünf Jahren angezeigt werden können, bietet Betroffenen eine zusätzliche Möglichkeit, sich gegen solche Machenschaften zur Wehr zu setzen.
Wer nun noch immer denkt, Amtsanmaßung sei kein großes Ding, der sollte wissen: Das Verkleiden als Polizist kann im Erwachsenenalter durchaus rechtliche Probleme mit sich bringen. Es wird Zeit, dass jeder Einzelne darauf achtet, sich nicht in die Fänge solcher Gauner verstricken zu lassen – denn die Sicherheit auf unseren Straßen spielt immer die Hauptrolle.