Saar-Richter klagen beim Verfassungsgericht: Unfaire Besoldung aufgedeckt!

Saar-Richter klagen beim Verfassungsgericht: Unfaire Besoldung aufgedeckt!
Was ist da los im Saarland? Eine Gruppe von 58 saarländischen Richtern und Staatsanwälten hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, und das aus einem sehr nachvollziehbaren Grund: Sie fühlen sich in ihrer Besoldung ungerecht behandelt. [sr.de](https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wege n_niedriger_besoldung_100.html) berichtet, dass diese Beschwerde bereits im April 2025 eingereicht wurde. Im Mittelpunkt steht die unterste Richterbesoldungsstufe R1, die für Amtsrichter und Staatsanwälte gilt.
Der Grund für den Unmut liegt in einem Gesetz, das der saarländische Landtag im April 2024 beschlossen hat. Dieses Gesetz übernimmt den bundesweiten Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Ende 2023 und sieht Inflationsausgleichszahlungen vor. So sollten die Bezüge in zwei Stufen angehoben werden: zuerst um 200 Euro im November 2024, gefolgt von einer Erhöhung von 5,5 Prozent zu Beginn des Februars 2025. Doch die Kläger sind der Meinung, dass dieses Gesetz eine bestehende verfassungswidrige Alimentierung von Richtern und Staatsanwälten fortschreibt und fordern eine klare Unterscheidung zwischen Beamten des gehobenen Dienstes und Richtern.
Alimentationsprinzip und Verfassungsmäßigkeit
Was macht die Situation noch komplizierter? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 spielt hier eine entscheidende Rolle. Darin wird das Alimentationsprinzip behandelt, das besagt, dass Dienstherren ihren Richtern und Staatsanwälten einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren haben, und demzufolge auch die Besoldung sich an der allgemeinen finanziellen Lage orientieren sollte. Wurden die Besoldungen nicht mit dieser Verpflichtung in Einklang gebracht, kann dies auf eine verfassungswidrige Unteralimentation hindeuten, wie es in der Vergangenheit bereits in Berlin festgestellt wurde, wo die Besoldung der Gruppen R1 und R2 von 2009 bis 2015 als unzureichend eingestuft wurde. [bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ ls20200504_2bvl000418.html)
Die saarländischen Kläger argumentieren, dass das aktuelle Gehalt von rund 4.847,46 Euro brutto im Monat für Richter nicht ausreicht, insbesondere wenn man es mit den Gehältern anderer Beamter im gehobenen Dienst vergleicht. Selbst nach mehreren Berufsjahren verdienen sie weniger als Konrektoren oder Oberstudiendirektoren. Dieses Ungleichgewicht zeige sich nicht nur im Saarland, sondern ist ein Problem, das in vielen Bundesländern vorherrscht.
Forderungen nach Gerechtigkeit
Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt die Klage und fordert eine bundeseinheitliche und amtsangemessene Besoldung für Richter und Staatsanwälte. Laut dem DRB ist die Besoldung in vielen Ländern, einschließlich des Saarlands, zu niedrig und gefährdet die Qualität der Justiz. Sie fordern nicht nur eine einfachere Anpassung an Tarifverträge, sondern eine grundlegende Neuausrichtung der Richterbesoldung, die auch die Verantwortung und die anspruchsvolle Ausbildung von Richtern berücksichtigt. richterbesoldung.de
Die Problematik hat sich seit der Föderalismusreform 2006 verschärft, da sie die Zuständigkeit für die Besoldung auf die Länder übertrug. Leider führt dies dazu, dass die Unterschiede zwischen den Besoldungsordnungen der einzelnen Bundesländer immer starker ausgeprägt sind, was die Richter in ihrer Entlohnung immer weiter zurücklässt. Die Kläger im Saarland fordern daher eine klare Feststellung, dass die saarländische Besoldungsordnung R1 für 2024 und 2025 verfassungswidrig ist, und hoffen auf eine strukturelle Neuausrichtung ihrer Besoldung.